Europaparlament stimmt für Klage gegen EU-Kommission: Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn muss noch diesen Sommer kommen!
Mit einer deutlichen Mehrheit (506 dafür, 150 dagegen, 28 Enthaltungen) hat das Europäische Parlament heute (Donnerstag) für die Einleitung einer Untätigkeitsklage gegen die EU-Kommission gestimmt. Die Einleitung des Verfahrens folgt einer Resolution von März, in der das Parlament der Kommission ein Ultimatum bis 1. Juni gesetzt hatte, um den Mechanismus anzuwenden.
Trotz drohender Klage hatten Kommissionsvertreter*innen jüngst daran festgehalten, den Mechanismus nicht vor Herbst diesen Jahres oder sogar noch später auslösen zu wollen. Man wolle zunächst eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof abwarten und Richtlinien für die Anwendung des Mechanismus ausarbeiten.
“Die Kommission verspricht immer: ‘Kein Fall geht verloren. Wir haben genug Zeit.’ Aber wir haben keine Zeit. In sechs Monaten wird in Ungarn ein neues Parlament gewählt und EU-Gelder werden von Viktor Orban missbraucht, um den Ausgang der Wahlen zu manipulieren. Bleibt die EU-Kommission weiter untätig, verzögert die EU-Kommission weiter Sanktionen gegen Orban, dann hat das weitreichende politische Folgen. Die Untätigkeit der EU-Kommission erlaubt es Orban die freie Presseberichterstattung in Ungarn zu kapern. Die Untätigkeit der Kommission führt mit dazu, dass die Wahlen in Ungarn zwar frei, aber nicht fair sind. Genau deswegen klagen wir jetzt! Wir wollen, dass die Kommission endlich alle Schritte unternimmt, um Rechtsstaat und Demokratie zu verteidigen. Tut sie es nicht, werden irreparable Schäden angerichtet. Wir haben einen wirksamen Sanktionsmechanismus, der einfach nicht zum Einsatz gebracht wird. Das Europaparlament hat der Kommission mit dem 1. Juni ein klares Ultimatum gesetzt. Das hat sie verstreichen lassen. Das ist für uns nicht akzeptabel. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen muss sich jetzt entscheiden: Entweder sie kämpft mit uns für den Rechtsstaat - oder sie bleibt wegen des Drucks aus Polen und Ungarn weiter untätig. Es liegt nun an der EU-Kommission eine volle Konfrontation abzuwenden und endlich Rechtsstaatssanktionen auf den Weg zu bringen.”
Nachdem die Resolution nun verabschiedet ist, muss der Parlamentspräsident das Verfahren binnen zwei Wochen offiziell einleiten. Ab diesem Zeitpunkt hat die Kommission zwei Monate Zeit, um vom Rechtsstaatsmechanismus Gebrauch zu machen. Nach Ablauf dieser Zeitspanne kann das Parlament dann binnen weiterer zwei Monate seine Klage vor Gericht einreichen. Um diesen finalen Schritt durchzuführen, muss eine Mehrheit der Koordinator*innen im Haushalts- & Haushaltskontrollausschuss sowie eine Mehrheit im Rechtsausschuss dafür stimmen.
12. Regrets the Commission’s failure to respond the requests of the Parliament by 1 June 2021 and to activate the procedure laid down in the Rule of Law Conditionality Regulation in the most obvious cases of the breaches of the Rule of Law in the EU; instructs its President to call on the Commission within two weeks from the date of adoption of this resolution at the latest, on the basis of Article 265 of the TFEU to fulfil its obligations under this Regulation; to be prepared, the Parliament shall in the meantime immediately start the necessary preparations for potential court proceedings under Article 265 of TFEU against the Commission.
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