EuGH-Urteil: Von der Leyen hätte ihre SMS mit dem Pfizer-Boss offenlegen müssen
Die EU-Kommission darf die SMS-Nachrichten zwischen Ursula von der Leyen und dem Pfizer-Boss Albert Bourla nicht pauschal unter Verschluss halten. Das geht aus dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervor. Von der Leyen soll mit Bourla zentrale Aspekte des Impstoffeinkaufs während der Corona-Pandemie per Kurznachricht besprochen haben. Eine Journalistin der New York Times forderte daraufhin die Herausgabe des Austausches, was die EU-Kommission verweigerte. Die EU-Kommission kann Revision gegen das Urteil einlegen.
Daniel Freund, für die Grünen im Europaparlament, kommentiert:
“Der Europäische Gerichtshof urteilt heute für Transparenz und gegen Geheimniskrämerei. Dieses Urteil ist eine klare Niederlage für Ursula von der Leyen und eine klare Absage an ihre Praxis, ihre Kurznachrichten zu verschweigen oder zu verstecken. Es stimmt einfach nicht, dass die Kommissionspräsidentin keine Kurznachrichten nutzt, um Politik zu machen.”
“Aus dem Urteil der EuGH müssen Konsequenzen folgen. Das Versteckspiel auf von der Leyens Handy muss ein Ende haben. Dienstliche Nachrichten müssen systematisch gespeichert, archiviert und gegebenenfalls offengelegt werden. Passiert das nicht, dann sollte von der Leyen auch kein Smartphone mehr für die Ausübung ihrer Dienstgeschäfte nutzen. Europas Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf Transparenz der EU-Kommission, egal ob bei Briefen, Emails oder SMS!”
Die Pressemitteilung des EuGH findet ihr hier:
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2025-05/cp250060de.pdf
Dieses Urteil ist eine klare Niederlage für Ursula von der Leyen und eine klare Absage an ihre Praxis, ihre Kurznachrichten zu verschweigen oder zu verstecken.