Von der Leyen stellt sich wieder nicht den Wählerinnen und Wählern
Ursula von der Leyen wurde gestern (Montag) vom CDU-Vorstand für eine zweite Amtszeit als EU-Kommissionspräsidentin nominiert. Auf einem Parteitag der Europäischen Volkspartei im März soll sie dann zur Europäischen Spitzenkandidatin für das mächtigste Amt in der EU gekürt werden. Der Haken: Obwohl Ursula von der Leyen Spitzenkandidatin werden will, steht sie bei der kommenden Europawahl nicht auf dem Wahlzettel. Mit diesem Verzicht auf eine Kandidatur für das Europaparlament stellt sie den Kern des Spitzenkandidaten-Prinzips in Frage – wonach die Kandidatur für das Spitzenamt der EU auch direkt an die Europawahlen gekoppelt ist. Das schadet der Europäischen Demokratie und dem Vertrauen der Bürger*innen in die EU-Kommission.
Abstimmung über zentrale Projekte der Von-Der-Leyen-Kommission wünschenswert
Dabei hat es in den vergangenen fünf Jahren durchaus wegweisende politische Entscheidungen in Europa gegeben, die eng mit der Person von Ursula von der Leyen verbunden waren. Hier wäre es wünschenswert gewesen, wenn sie sich für ihren Kurs zumindest in Deutschland (beziehungsweise in Niedersachsen) den Wähler*innen gestellt hätte. In ihrer Amtszeit hat Von der Leyen nicht nur den Green Deal auf den Weg gebracht, sondern auch eine gesamteuropäische Reaktion auf die Corona-Pandemie koordiniert. Sie war eine der zentralen Stimmen für die finanzielle und politische Unterstützung der Ukraine. Gleichzeitig hat sie in zentralen Politikfeldern der EU äußerst nachlässig gehandelt. Beim Schutz von Europäischen Werten und der Demokratie in den EU-Mitgliedstaaten war sie zu langsam und zu zaghaft. Ihre Gangart gegenüber Ungarns Premier Viktor Orban war und ist geprägt von Kompromissen und Zurückhaltung, mit dem Ergebnis, dass der Rechtsstaat in Ungarn weiter in einem desolaten Zustand ist. Die ambitionierten Ziele bei Umwelt- und Klimaschutz wurden zuletzt aufgeweicht, um kritische Stimmen innerhalb der konservativen Reihen zu besänftigen.
Die Wähler*innen sollen entscheiden (können)
Ob Ursula von der Leyens erste Amtszeit als erfolgreich zu bewerten ist, sollen final die Wähler*innen beurteilen – und damit auch möglichst direkt darüber entscheiden, ob sie das Mandat für eine zweite Amtszeit erhält. Nun werden CDU/CSU (und auch die Europäische Volkspartei) argumentieren, dass sie ja öffentlichkeitswirksam in den Wahlkampf mit Von der Leyen als Spitzenkandidatin werben würden: Eine Stimme für die EVP sei eine Stimme für Von der Leyen. Aber die Wähler*innen sind sich bewusst, dass Von der Leyen dann eben doch nicht auf dem Wahlzettel stehen würde. Eine Stärkung der Europäischen Demokratie ist das wahrhaftig nicht.
Obwohl Ursula von der Leyen Spitzenkandidatin werden will, steht sie bei der kommenden Europawahl nicht auf dem Wahlzettel.