Daniel Freund

18. März 2021 Antikorruption

Vergleich der Ethik-Regeln in EU, Deutschland und Positionen von Zivilgesellschaft, CDU/CSU und SPD

Stand: 17.03.2021 / NGOs: TI = Transparency International, LC = LobbyControl, AW = Abgeordnetenwatch, CA = Campact

Europäische Union (Europaparlament und EU-Kommission) Deutschland (Bundestag und Bundesregierung) NGOs / GRECO / Frankreich, USA, Kanada CDU / CSU SPD
Lobbyregister Ja seit 2011, de facto fast verpflichtend durch Anreize für Registrierung Bisher nein, Gesetzentwurf für verpflichtendes Register, aber mit Ausnahmen Verpflichtendes Register mit nur minimalen Ausnahmen (NGOs, GRECO) Inzwischen dafür, aber Ausnahmen für Kirchen, Sozialpartner, Personalfinanzen Verpflichtendes Register, unklare Haltung zu Ausnahmen
Lobbytreffen veröffentlichen Pflicht für Kommissare und Abgeordnete mit Rolle bei Beschlüssen X Legislativer Fußabdruck für Regierung, Ministerien (LC) und Parlament mit Texten (AW, TI, GRECO) Weiterhin dagegen Fußabdruck für Regierung, Ministerien, ohne Abgeordnete, inkl. Transparenz schriftlicher Eingaben
Lobby-Nebenjobs Verboten, zu EU-Beschlüssen X Verbot von bezahlten Nebenjobs bei allen, die im Lobbyregister stehen (TI, LC) für Verbot, unter Geldstrafe stellen “Entgeldliche Lobbytätigkeiten neben dem Mandat” verbieten
Nebeneinkünfte Offenlegung ab 1. Euro, in Stufensystem bis 1000 Euro keine Angaben, ab 1000 Euro grobes Stufensystem Auf Euro&Cent und Stunden/Monat (LC) und je Kunde (TI);

max 25% der Mandatsbezüge (USA)

Auf Euro&Cent ab 100.000 Euro Auf Euro&Cent und Stunden/Monat
Offenlegungspflicht Kommissare müssen Vermögen, Schulden angeben, MEPs nicht Unternehmens- beteiligungen ab 25%, keine Vermögen Beteiligungen ab 5% statt 25% (LC); Aktienoptionen

Vermögen, Schulden bei Ministern, Abgeordneten (GRECO, FRA)

Einkünfte aus Beteiligungen, Aktienoptionen, gegen Vermögen Beteiligungen ab 5% statt 25%, Aktienoptionen, gegen Vermögen
Karenzzeiten 2 Jahre für Kommissare, 3 Jahre für Präsident/in,

keine für Abgeordnete

1,5 Jahre für Minister und Staatssekretäre,

keine für Abgeordnete

Karenzzeiten für Minister und Abgeordnete mind wie Übergangsgeld (GRECO), lebenslang für Projekte (Kanada) keine Verbesserung keine Verbesserung
unabhängige Kontrolle Bisher Selbstkontrolle, Zusage von Kommission, Beschlussentwurf im EP dafür Kontrolle durch Bundestagspräsident (CDU) und Präsidium TI, LC: unabhängige/r Lobbybeauftragte/r, Vorbilder: FRA, Kanada Kontrolle durch Bundestagspräsident (CDU) und Fraktion Unabhängige/r Transparenzbeauftragte/r einmalig bis Mai 2021
Abgeordneten-

bestechlichkeit

Kein EU-Strafrecht, je nach Herkunftsland, gute Urteile in UK, IT, FR Strafbar seit 2014 aber mit fast unerreichbaren Hürden für Beweise Beweishürden senken, auch für nachträgliche Zuwendungen (TI) Verbrechen statt Vergehen, 1 Jahr Strafe aber selbe Hürden Verbrechen statt Vergehen, 1 Jahr Strafe, aber selbe Hürden
Parteispenden öffentlich ab 3000 Euro, ab 12.000 sofort vor der Wahl, Höchstgrenze 18.000 Euro Veröffentlichung ab 10.000 Euro, keine Höchstgrenze Höchstgrenze 50.000 Euro, Veröffentlichung ab 2000 Euro (TI, LC), sofort  ab 10.000, Sponsoring wie Spenden, Annahmeverbot durch Mandatsträger (LC) Gegen Änderungen, Empfängerin der meisten Spenden Höchstgrenze 100.000 Euro, Veröffentlichung ab 2000 Euro, Annahmeverbot durch Mandatsträger
Vergleich Ethik-Regeln in Europa und Deutschland