Daniel Freund

15. Oktober 2021 Antikorruption

Rechtsausschuss stimmt für Untätigkeitsklage gegen die EU-Kommission

Am Donnerstag hat der Rechtsausschuss des Europaparlaments den Weg für eine Klage gegen die Kommission wegen Untätigkeit bei der Anwendung des Rechtsstaatsmechanismus frei gemacht. Mit großer Mehrheit (13+ / 03- / 06 O) haben die Abgeordneten dem Europaparlament empfohlen, Klage zu erheben. Nun muss der Parlamentspräsident den Rechtsdienst des Parlaments beauftragen, die Klage vor Gericht einzureichen. Seine Zustimmung gilt als wahrscheinlich. 

Daniel Freund, grüner Verhandlungsführer für den Rechtsstaatsmechanismus im Haushaltskontrollausschuss, kommentiert:

“Das Europaparlament reagiert mit der Klage auf die verschärfte Rechtsstaatskrise und die anhaltende Verweigerungshaltung der EU-Kommission. Wir sind fest entschlossen, alle rechtlichen Schritte zu gehen, um die Kommission zum Handeln zu bringen und Sanktionen gegen die Rechtsstaatssünder in der EU zu verhängen. Das Urteil des sogenannten ‘Verfassungstribunals’ in Polen vergangene Woche hat erneut gezeigt, dass ein Stillhalten der Kommission jene ermutigt, die gegen die Europäische Rechtsordnung vorgehen. Wir werden nicht tatenlos zuschauen, während die Grundrechte Europäischer Bürgerinnen und Bürger beschnitten und der Rechtsstaat abgebaut wird. Wir erleben in diesen Tagen den prägenden Moment der Amtszeit von Ursula von der Leyen. Europas Rechtsstaat steckt in einer schweren Krise – und kaum etwas wird unternommen, um ihn zu schützen.”

Drei Beispiele für die sich verschärfende Rechtsstaatskrise in mehreren EU Mitgliedstaaten:

  • Polen verlässt europäische Rechtsordnung: Vergangene Woche hatte das politisch besetzte, sogenannte “Verfassungstribunal” in Polen geurteilt, dass polnisches Recht über europäischem Recht steht. Damit hat Polen de facto die Rechtsordnung der Union verlassen, denn laut dem Urteil ist EU-Recht nunmehr für keine staatliche Institution bindend. 
  • Sabotage der Europäischen Staatsanwaltschaft in Slowenien: Slowenien ist der einzige verbleibende Mitgliedstaat, der noch immer keine delegierten Staatsanwält*innen für die neu geschaffene Europäische Staatsanwaltschaft ernannt hat. Premierminister Jansa hatte sich zuletzt unrechtmäßig in den Nominierungsprozess eingemischt und so verhindert, dass die Staatsanwaltschaft Korruption und Missbrauch von EU Geldern im Land ordnungsgemäß verfolgen kann. 
  • Überführung von ungarischen Universitäten in private Stiftungen: Vor wenigen Monaten hatte die ungarische Regierung die Mehrheit der ungarischen Universitäten in private Stiftungen verwandelt und damit weitestgehend unter ihre Kontrolle gebracht. Die Gründungsvorstände dieser Stiftungen liegen in den Händen von Verbündeten der Regierungspartei. Alle Gelder, auch öffentliche, die an die Stiftungen fließen unterliegen keinerlei staatlicher Kontrolle mehr.
Wir sind fest entschlossen, alle rechtlichen Schritte zu gehen, um die Kommission zum Handeln zu bringen.