Welche Gelder können Ungarn gestrichen werden und wann kommen die ersten Sanktionen? Das Wichtigste im Überblick
Am Dienstag hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt, den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus gegen Ungarn auszulösen. Erstmals könnten damit EU-Zahlungen an ein Mitgliedsland zurückgehalten werden, weil rechtsstaatliche Prinzipien verletzt werden. Welche Hürden gibt es für das Verfahren? Welche Gelder sind betroffen? Und was haben die Wahlen in Ungarn damit zu tun?
Wie geht es weiter?
Bisher liegt lediglich eine Ankündigung der Kommission vor, den Rechtsstaatsmechanismus gegen Ungarn auszulösen. Um das Sanktionsverfahren offiziell einzuleiten, muss die Kommission nun eine offizielle Notifizierung an die ungarische Regierung senden, in der sie die Entscheidung im Detail begründet. Das wird voraussichtlich nach dem nächsten Treffen der Kommission Ende April passieren. Danach wird es einen längeren Briefwechsel zwischen ungarischer Seite und Kommission geben. Orban’s Regierung wird auf die Vorwürfe antworten dürfen. Sollte die Antwort die Bedenken der Kommission nicht ausräumen können, wird sie einen Vorschlag über die Höhe der Suspendierungen vorlegen. Auch hierzu darf die ungarische Regierung sich anschließend äußern. Den finalen Vorschlag muss die Kommission dann dem Rat, bestehend aus Vertreter*innen der Mitgliedstaaten, vorlegen. Sollte sich unter den Mitgliedstaaten eine qualifizierte Mehrheit (15 Mitgliedstaaten, die mindestens 65% der EU-Bevölkerung vertreten) für den Kommissionsvorschlag finden, dann werden die Zahlungen suspendiert.
Wann ist mit Geldkürzungen zu rechnen?
Jeder Schritt im Verfahren ist mit strikten Fristen verbunden. So wird beispielsweise der ungarischen Regierung im ersten Schritt mindestens ein Monat und maximal drei Monate Zeit gegeben, um auf die Vorwürfe zu antworten. Bis es zu Geldkürzungen kommt, werden daher wahrscheinlich noch sechs bis neun Monate vergehen. Sollte die Kommission die offizielle Notifizierung wie angekündigt in den nächsten Tagen abschicken, ist also mit der finalen Abstimmung im Rat frühestens Ende September zu rechnen. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird die ungarische Regierung die Fristen jedoch vollständig ausreizen, um die Kürzungen möglichst lange hinauszuzögern. Daher wäre Januar 2023 für die Abstimmung im Rat ein realistischerer Zeitpunkt. Unmittelbar danach könnten die Gelder dann eingefroren werden
Welche Gelder können gestrichen werden?
Grundsätzlich kann die Kommission von Agrar- über Transportinfrastruktur- bis hin zu Erasmusgeldern alle Zahlungen an Ungarn suspendieren. Darunter fallen auch die rund 17 Milliarden schweren Corona Aufbaufonds für Ungarn. Laut Verordnung muss die Kommission anhand einer Reihe von Kriterien entscheiden, in welcher Höhe Suspendierungen im Einzelfall angemessen sind. Dabei spielen Art, Dauer, Schwere und Ausmaß der Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit eine Rolle. Sollte der Rat zu einer anderen Einschätzung als die Kommission kommen, dürfen die Vertreter*innen der Mitgliedstaaten die Maßnahmen vor der Abstimmung noch einmal anpassen.
Kann Orban jetzt die ganze EU blockieren?
Wir müssen davon ausgehen, dass Viktor Orban jetzt alles versuchen wird, um Geldkürzungen zu verhindern oder zumindest hinauszuzögern. Hier kann für ihn das Veto, das den Mitgliedstaaten in manchen Abstimmungen im Rat zusteht, sehr nützlich sein. Beispielsweise kann der Rat Entscheidungen zur Außen- und Sicherheitspolitik, sowie zu Budgetfragen nur einstimmig treffen.
Dieser Veto-Trumpf lässt sich aber nicht beliebig einsetzen. Orban hat bereits deutlich gemacht, dass er in der Auseinandersetzung mit Brüssel auf die Zusammenarbeit mit der polnischen Regierung setzt. Die ist aber mit Orbans Linie gegenüber Moskau nicht einverstanden. Sollte Orban eine einheitliche Europäische Linie bei Energie-Sanktionen blockieren, könnte das den Spalt zwischen Warschau und Budapest vertiefen. Das könnte auch Bewegung in das laufende Artikel-7-Verfahren bringen. Hier hatten sich Polen und Ungarn im Rat bislang gegenseitig geschützt. Wenn Orban zu sehr isoliert ist, können ihm sie anderen Mitgliedstaaten das Stimmrecht entziehen und damit auch sein Veto.
Was ist eigentlich mit Polen?
Die polnische Regierung wird wohl trotz ihrer eklatanten Rechtsstaatsverstöße vorerst keinen Brief aus Brüssel bekommen. Zwar sieht die Verordnung vor, dass eine unabhängige Justiz Voraussetzung für die ordnungsgemäße Verwendung von EU Geldern ist. Allerdings kommt die EU Kommission momentan zu der Einschätzung, dass die Kriterien für den Rechtstaatsmechanismus in Polen nicht erfüllt sind.
Stimmt der Vorwurf, Ungarn habe falsch gewählt und nun drohen deshalb Mittelkürzungen?
Nein. Das Rechtsstaatsverfahren richtet sich gegen den langfristigen Abbau des Rechtsstaats und die korrupten Strukturen, die die Orban-Regierung in den vergangenen zwölf Jahren geschaffen hat. Die Tatsache, dass der Mechanismus gerade jetzt nach der Wahl in Ungarn ausgelöst wird, hat Viktor Orban selbst geschaffen – auf dem Ratsgipfel im Dezember 2020. Damals hatte er gemeinsam mit der polnischen Regierung gedroht, aus Protest gegen den Rechtsstaatsmechanismus den ganzen EU-Haushalt zu blockieren. In einem Kompromiss – ausgehandelt von der deutschen Ratspräsidentschaft – wurde ihm dann zugesichert, dass der Mechanismus nicht mehr vor den Parlamentswahlen zum Einsatz kommt.
Grundsätzlich kann die Kommission von Agrar- über Transportinfrastruktur- bis hin zu Erasmusgeldern alle Zahlungen an Ungarn suspendieren.