Daniel Freund

7. März 2023 Antikorruption

Kommissions-Direktor genehmigt sich Freiflüge mit Qatar Airways

Der Generaldirektor der Verkehrsabteilung der Europäischen Kommission (DG MOVE), Henrik Hololei, flog kostenlos in der Business Class von Qatar Airways, während seine Abteilung das Luftfahrtabkommen mit Katar 2016-2021 aushandelte. Neun Flüge wurden von der Regierung von Katar oder einer Gruppe mit Verbindungen zu Katar bezahlt. Ein Sprecher der Kommission erklärte, dass „alle Dienstreisen … genehmigt und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften durchgeführt wurden“, und fügte hinzu, dass potenzielle Interessenkonflikte „sorgfältig geprüft und ausgeschlossen wurden“, so der Nachrichtendienst Politico. Jetzt musste die Kommission zugeben: Generaldirektor Henrik Hololei hat sich diese Flüge selbst genehmigt und mögliche Interessenkonflikte dabei selbst „ausgeschlossen“. Die Selbstkontrolle stehe im Einklang mit den aktuellen Regeln der Kommission.

Hololei veröffentlichte auch keine Lobbytreffen für die 9 Tage in Doha auf Einladung der Arab Air Carriers’ Organization (AACO), obwohl der Veranstalter und die Kommission seine Teilnahme an einer Konferenz bestätigt hatten. Hololei hatte sich schon im Jahr 2019 für die Nichtregistrierung von Lobbytreffen, entschuldigen müssen.

Daniel Freund, Karima Delli (Vorsitzende des Verkehrsausschusses des Parlaments) und Ciarán Cuffe (Verkehrskoordinator der Grünen) haben einen Brief an Verkehrskommissarin Vălean mit detaillierten Fragen zu diesem Fall geschrieben (siehe den Brief unten).

 

Der Europaabgeordnete Daniel Freund (Grüne), Berichterstatter des Europäischen Parlaments für ein unabhängiges EU-Ethikgremium, kommentiert:

„Es ist inakzeptabel, wenn Kommissionsbeamte Freiflüge im Wert von mehreren zehntausend Euro von Lobbyorganisationen annehmen. Dass der Generaldirektor den Interessenkonflikt in diesem Geschenk nicht erkannte, disqualifiziert ihn. Während laufender Verhandlungen könnte dies einen Bestechungsversuch darstellen und muss untersucht werden.

Generaldirektoren, die ihre Interessenkonflikte selbst kontrollieren, zeigen, wie inakzeptabel die bisherige Selbstkontrolle auch in der Kommission ist. Wir brauchen unabhängige Kontrolle durch ein EU-Ethikgremium, auch für Kommissionsmitarbeiter.

Henrik Hololei hat nicht nur die Freiflüge angenommen, sondern auch keine Treffen mit Lobbys gemeldet, die seine Reisen bezahlt haben. Als Wiederholungstäter bei Verstößen gegen die Transparenzpflicht von Lobbytreffen ist er untragbar geworden und sollte zurücktreten.“

 

Brüssel, 2. März 2023

Betreff: Entgegennahme von Geschenken oder ähnlichen Vorteilen durch Beamte der Europäischen Kommission von Drittländern oder Geschäftsinteressen.

Sehr geehrte Frau Kommissarin Vălean,

wir nehmen mit Besorgnis die jüngste Bestätigung der Europäischen Kommission in Medienberichten dieser Woche zur Kenntnis, dass der Generaldirektor der DG MOVE mehrere Freiflüge von der katarischen Regierung und/oder Organisationen, die ihr gehören, angenommen hat, während die von ihm geleitete Direktion über das Open-Skies-Abkommen zwischen der EU und Katar verhandelte.

Kann die Europäische Kommission klarstellen, welche Vorschriften für Beamte in dieser Position gelten, die Geschenke oder ähnliche Vorteile wie Freiflüge von Regierungen von Drittländern oder privaten Unternehmen erhalten?

Kann die Europäische Kommission ihre Feststellung begründen, dass es keinen Interessenkonflikt darstellt, wenn ein Beamter, der die für die Verhandlungen über das Open-Skies-Abkommen zwischen der EU und Katar zuständige Generaldirektion leitet, Geschenke oder ähnliche Vorteile von der Regierung dieses Landes annimmt? Hat die Kommission mögliche Interessenkonflikte jenseits der Frage, wer den Flug bezahlt, in Betracht gezogen, die während des zehntägigen Aufenthalts des Generaldirektors in Doha auf Einladung der Arab Air Carriers’ Organization (AACO) entstanden sein könnten? Falls dies keinen Interessenkonflikt darstellt, kann die Europäische Kommission ein Beispiel dafür nennen, was in diesem Fall einen Interessenkonflikt darstellen würde?

Kann die Europäische Kommission alle anderen Geschenke oder ähnlichen Vorteile offenlegen, die Beamte der GD MOVE erhalten haben, die für die Aushandlung von Luftverkehrsabkommen mit Drittländern verantwortlich sind oder diese beaufsichtigen, wenn diese Geschenke oder ähnlichen Vorteile von Parteien gewährt wurden, die ein unmittelbares Interesse an diesen Abkommen haben?

Darüber hinaus stellen wir mit Besorgnis fest, dass derselbe Generaldirektor der GD MOVE es versäumt hat, mehrere dieser Reisen und Treffen als geplante Treffen mit Interessenvertretern in seiner offiziellen Liste der Treffen anzugeben. Beispiele hierfür sind ein Treffen mit der Arab Air Carriers‘ Organization (AACO) in Doha während deren 52. Jahreshauptversammlung im Rahmen seiner Reise vom 2. bis 6. November 2019 und während deren 54. Jahreshauptversammlung im Rahmen seiner Reise vom 9. bis 13. November 2021. Es gibt keine Aufzeichnungen über diese Treffen, weder in seiner Liste der Treffen noch in der Liste der Treffen der Organisation im Transparenzregister.

Kann die Europäische Kommission bestätigen, dass der Generaldirektor während der zehn Tage, die er für die beiden Konferenzen in Doha verbracht hat, kein bilaterales Treffen hatte, das auf Initiative einer Organisation oder einer selbständigen Person oder eines Generaldirektors organisiert wurde, um ein Thema zu erörtern, das mit der Politikgestaltung und der entsprechenden Umsetzung in der Union zusammenhängt? Könnte die Europäische Kommission für den Fall, dass er keine solche Begegnung hatte, bestätigen, ob es üblich ist, für so lange Zeiträume zu reisen, ohne weitere bilaterale Treffen zu vereinbaren?

Kann die Europäische Kommission bestätigen, ob das Versäumnis des Generaldirektors, seine Teilnahme an diesen Konferenzen in seiner offiziellen Liste der Treffen mit Interessenvertretern offenzulegen, einen Verstoß gegen seine Pflichten gemäß dem Beschluss der Kommission vom 25. November 2014 über die Veröffentlichung von Informationen über Treffen zwischen Generaldirektoren der Kommission und Organisationen oder Selbstständigen darstellt? Kann die Europäische Kommission mitteilen, welche Konsequenzen sie aus wiederholten Verstößen gegen diese Pflichten zieht, da derselbe Generaldirektor bereits zahlreiche geplante Treffen bei seiner Veröffentlichung im Jahr 2019 ausgelassen hat, gegebenenfalls auch in diesem Fall?

Und schließlich: Überprüft die Europäische Kommission derzeit ihre einschlägigen internen Verfahren im Hinblick auf die oben genannten Punkte?

Wir freuen uns auf Ihre Antwort. 

Mit freundlichen Grüßen, 

Ciarán Cuffe

Daniel Freund

Karima Delli

Anna Deparnay-Grunenberg

Tilly Metz

Jakop Dalunde

Pär Holmgren

Jutta Paulus 

Alviina Alametsä

[Der Brief wurde im Englischen Original verschickt, dies ist unsere eigene Übersetzung.]

 

—–

Politico report of 06.03.2023:

https://www.politico.eu/article/eu-transport-chief-henrik-hololei-sign-off-free-flights-qatar 

 

Politico report of 27.02.2023: https://www.politico.eu/article/eu-transport-chief-henrik-hololei-flew-free-qatar-airways-negotiate-aviation-deal-doha-qatargate-corruption/

 

Confirmation by the Commission of Hololei’s travels including the meeting with AACO: https://www.politico.eu/wp-content/uploads/2023/02/24/2023-02-15_EASE-2023-0098-ANNEX-I83.pdf 

 

Politico report of 2019: https://www.politico.eu/newsletter/politico-eu-influence/politico-eu-influence-presented-by-mcdonalds-dg-move-lobby-mishap-council-transparency-stalled-commission-delayed/amp/ 

 

Arab Air Carriers‘ Organization in the EU Transparency Register: https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/displaylobbyist.do?id=747450344679-16

The pdf downloadable under “List of meetings with the European Commission” contains only one meeting that does not include Henrik Hololei.

 

The Commission rules applicable to Hololei’s travels https://rail-research.europa.eu/wp-content/uploads/2018/07/Decision-11_2018-Annex_C_2017_5323_F1_ANNEX_EN.pdf.pdf 

2.9. Kostenübernahme durch Organisatoren; Unterbringung und Verpflegung durch Dritte

 

Wenn die Kosten einer Dienstreise ganz oder teilweise von externen Veranstaltern übernommen werden, muss der bevollmächtigte Anweisungsbefugte vorab prüfen, ob ein Interessenkonflikt vorliegen könnte, und dies bei der Abfassung des Dienstreiseauftrages bestätigen.

Wurde kein Interessenkonflikt festgestellt und der Dienstreiseauftrag vom Vorgesetzten unterzeichnet, kann die Frage des Interessenkonflikts nur in Ausnahmefällen von den Ermittlungsbehörden geprüft werden.

Werden die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und/oder Verpflegung von einem EU-Organ oder einer anderen Verwaltung oder Organisation übernommen, müssen die Bediensteten dies in ihrem Entwurf des Dienstreiseauftrages und unbedingt in ihrer Kostenabrechnung angeben. Ein entsprechender Abzug wird vorgenommen.

In Übereinstimmung mit den einschlägigen ethischen Regeln müssen Honorare oder andere Zahlungen, die der Bedienstete von anderen Einrichtungen erhält, einschließlich etwaiger Tagegelder, ebenfalls im Entwurf des Dienstreiseauftrages und/oder in der Kostenaufstellung angegeben werden und werden vom Saldo der Dienstreise abgezogen (siehe auch Abschnitt 4.2. GESCHENKE ODER ZAHLUNGEN AN DIE BEDIENSTETEN).

[Die Regeln sind online nur in Englisch zu finden. Dies ist unsere eigene Übersetzung.]