LGBTQI+-Rechte: Warum sich das Europaparlament der Klage gegen Ungarn anschließt
Die EU-Kommission verklagt die ungarische Regierung vor dem Europäischen Gerichtshof, weil diese systematisch fundamentale Grundrechte von LGBTQI+-Menschen verletzt. Konkret geht es um das sogenannte ungarische “Kinderschutzgesetz”, das bereits im Juni 2021 vom ungarischen Parlament verabschiedet wurde. Unter dem Deckmantel des Kinderschutzes stellt das Gesetz einen massiven Angriff auf die Rechte von LGBTQI+-Personen dar. Jegliche Darstellung jenseits von Heteronormativität darf demnach unter-18-Jährigen nicht zugänglich gemacht werden. Das führte unter anderem dazu, dass Kinderbücher nicht mehr frei verkauft werden dürfen, in denen zwei Prinzen Händchen halten.
Der Klage der EU-Kommission haben sich bis zum 23. März bereits neun EU-Mitgliedstaaten angeschlossen. Das Europäische Parlament hat sich am Dienstag (21. März) ebenfalls zu diesem Schritt entschlossen. Die Bundesrepublik Deutschland gehört aktuell (noch) nicht zu den Kläger*innen. Laut einem Bericht der Nachrichtenseite ‘politico’ liegt das am Widerstand des Kanzleramtes. Das betreffende ungarische Gesetz ist aktuell auch einer der Gründe, warum die EU-Kommission Kohäsionsfonds an Ungarn in Höhe von 22 Milliarden Euro nicht freigibt. Die ungarische Regierung macht derzeit keine Anstalten, das diskriminierende Gesetz anzupassen.
Daniel Freund, Mitglied des Europäischen Parlaments für die Grünen, kommentiert:
“Es ist vollkommen inakzeptabel, dass die Orban-Regierung LGBTQI+-Personen per Gesetz stigmatisiert und diskriminiert. Wir dürfen dieser Verletzung von fundamentalen Grundrechten in der EU nicht tatenlos zusehen. Es ist absolut richtig, dass die EU-Kommission hier nun alle Mittel ausschöpft, Milliardenzahlungen einfriert und die Orban-Regierung vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Dass sich dieser Klage neun Mitgliedstaaten und auch das Europäische Parlament anschließt, zeigt, dass dies nicht nur ein Konflikt zwischen ‘Brüssel’ und ‘Budapest’ ist, sondern dass Europäer*innen diesen Angriff auf unsere Grundrechte nicht hinnehmen. Es wäre wünschenswert, dass sich auch die Bundesregierung der Klage vor dem EuGH anschließt. Es wäre ein deutliches Zeichen, dass wir Attacken auf unsere gemeinsamen Europäischen Werte nicht hinnehmen und würde den EU-Institutionen im Kampf für Grundrechte den Rücken stärken.”
Wir dürfen dieser Verletzung von fundamentalen Grundrechten in der EU nicht tatenlos zusehen.