Daniel Freund

27. April 2021 Transparenz

Saubere Politik ins Grüne Wahlprogramm: Bitte unterschreibt diese Änderungsvorschläge!

(c) Dominik Butzmann

Unsere Grünen Forderungen für saubere Politik sind durch die Skandale um schwarzen Filz zentrales Wahlkampfthema. Nichtregierungsorganisationen wie Transparency International und LobbyControl werden diesmal besonders genau in die Programme der Parteien schauen und wahrscheinlich Vergleiche veröffentlichen. Deshalb beantragen wir einige Verstärkungen des Wahlprogramms, nicht zuletzt auf Grundlage von Beschlüssen des BuVos und der Bundestagsfraktion. Bitte gebt uns dafür eure Unterstützung im Antragstool!

Seit Jahren drängen wir darauf, dass politische Interessensvertretung transparent, nachvollziehbar und fair ist. Bereits bei der Entstehung von Gesetzen muss sichtbar sein, wer Einfluss genommen und welche Akteur*innen mitgewirkt haben. Wir wollen die eklatanten Lücken des kürzlich verabschiedeten Lobbyregisters schließen und zur Offenlegung von Lobbytreffen mit Regierung, Abgeordneten und relevanten Vertreter*innen als legislativen Fußabdruck verpflichten. Dafür wollen wir mit einem gesetzlichen Lobbyregister wirkungsvoll den Einfluss organisierter Interessengruppen und von Lobbyist*innen bei der Bundesregierung und Bundestag offenlegen. Interessenskonflikte wollen wir verhindern und Abgeordneten eine entgeltliche Lobbytätigkeit neben ihrem Mandat untersagen und die gesetzliche Regelung zur Abgeordnetenbestechung klarer fassen.

BEGRÜNDUNG: Das Lobbyregister ist inzwischen beschlossen. Exzessive Ausnahmen für Lobbying von Gewerkschaften, Kirchen und andere Verbändes sowie für Lobbying unterhalb von Abteilungsleitern schwächen das Register und müssen geschlossen werden. Treffen von Lobbyisten mit Regierung und Abgeordneten sind wichtig um nachzählbar zu machen, ob finanzstarke und allgemeine Interessen gleichen Zugang zu Entscheidungsträgern haben.

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Interessenskonflikte wollen wir verhindern und Abgeordneten eine entgeltliche Lobbytätigkeit neben ihrem Mandat untersagen und die gesetzliche Regelung zur Abgeordnetenbestechung klarer fassen. Zahlreiche Skandale haben gezeigt, dass es mit den geltenden Beweisanforderungen oft nicht möglich ist, Bestechung im konkreten Fall nachzuweisen. Wir wollen, dass der Wechsel aus Regierungsämtern in die Wirtschaft für eine Karenzzeit von zwei Jahren nach Ausscheiden auf Interessenskonflikte geprüft wird.

BEGRÜNDUNG: Philipp Amthor erhielt Luxusreisen und Aktienoptionen für die Beeinflussung der Regierung unter Nutzung seines Mandats, aber die Staatsanwaltschaft wollte nicht einmal Ermittlungen aufnehmen. Ex Bundesrichter Thomas Fischer diagnostiziert, dass der Tatbestand des Gesetzes kaum erfüllbar ist, quasi den schriftlichen Beleg für die Bestechung erfordert. Wichtiger als die angekündigten Strafverschärfungen ist deshalb die Senkung der Beweishürden auf in anderen Ländern übliches Maß.

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Einkünfte von Abgeordneten aus Nebentätigkeiten sollen auf Euro und Cent veröffentlicht werden, für Unternehmensbeteiligungen und Aktienoptionen von Abgeordneten braucht es striktere Regeln, inklusive Offenlegungspflichten für Beteiligungen und Aktienoptionen (ab einer Höhe von 10.000 Euro oder 5%?). Das Mandat muss im Mittelpunkt der Tätigkeit der Abgeordneten stehen. Genau wie EU Kommissare sollen Regierungsmitglieder ihre Finanzsituation, Vermögen sowie Schulden, offenlegen. Die Annahme von Direktspenden durch parteigebundene Abgeordnete sollte verboten werden.

BEGRÜNDUNG: Jens Spahn hat seine 4,125 Millionen teure Villa vollständig von einer Sparkasse finanziert bekommen, in der er früher im Vorstand saß, die von einem Parteifreund und Weggefährten geleitet wird. Weder der Minister noch die Sparkasse beantwortet Fragen dazu. In Frankreich müssen Vermögen und Schulden gegenüber einer unabhängigen Kontrollstelle offengelegt werden, die dann selbst möglichen Interessenkonflikten nachgeht. Offenlegungspflichten müssen so ergänzt werden, das Skandale wie die von Amthor und um Maskenhändler*innen erkennbar werden.

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Spenden an Parteien müssen transparenter gemacht werden, deshalb wollen wir striktere Veröffentlichungsregeln. Schon ab 5.000 Euro sollen Spenden im Rechenschaftsbericht genannt werden, ab 25.000 Euro soll die Pflicht zur sofortigen Veröffentlichung greifen. Parteispenden sollen auf natürliche Personen beschränkt und auf einen jährlichen Höchstbetrag von 100.000 Euro gedeckelt werden.

BEGRÜNDUNG: Die Grenzen von 5000 Euro und 25000 Euro aus dem 5-Punkte Plan des Parteirats und die Spendenobergrenze 100.000 Euro aus Anträgen der Bundestagsfraktion sollten im Programm stehen, wenn Nichtregierungsorganisationen Vergleiche anstellen.

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Für das Parteiensponsoring wollen wir eine gesetzliche Regelung und eine Veröffentlichung ab dem ersten Euro einführen. Das Parteiengesetz und die unabhängige Kontrolle in Form eines/r unabhängigen Transparenzbeauftragten werden wir stärken.

BEGRÜNDUNG: Die Einhaltung der geltenden Transparenz- und Ethikregeln wird momentan von der Bundestagsverwaltung und dem (parteipolitisch eingebunden) Bundestagspräsidenten übernommen. Hier braucht es eine einzelne, (parteipolitisch) unabhängige Stelle, die eine einheitliche und konsequente Umsetzung der bestehenden Regeln garantiert. 

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Die Sitzungen der Fachausschüsse sollen in der Regel öffentlich stattfinden und gestreamt werden. Endabstimmungen in den parlamentarischen Ausschüssen müssen namentlich stattfinden und veröffentlicht werden. Die Abgeordneten sollen in ihren Kontrollrechten gegenüber der Regierung mit einem Akteneinsichtsrecht gestärkt werden.

BEGRÜNDUNG: Bürger*innen haben ein Recht zu erfahren, welche Entscheidungen ihre Vertreter*innen im Bundestag treffen. Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten bei Endabstimmungen in den Ausschüssen sollte daher öffentlich einsehbar sein, genau wie im Europäischen Parlament seit vielen Jahren der Fall. 

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Diese „Whistleblower“ müssen im Interesse von uns allen besser vor Repressalien und gesundheitlichen, finanziellen und sozialen Folgen ihrer Meldung geschützt werden. Das werden wir mit einem Hinweisgeberschutzgesetz, das die EU-Whistleblower-Richtlinie ambitioniert und umfassend auch für in nationales Recht umsetzt, erreichen. Darin festgeschrieben sind ein zweistufiges Meldeverfahren sowie ein Entschädigungsfonds, mit dem das persönliche Risiko minimiert wird.

BEGRÜNDUNG: Bis Ende des Jahres haben die Mitgliedstaaten Zeit, das im Oktober 2019 auf EU-Ebene verabschiedete Whistleblower Gesetz in nationales Recht umzusetzen. Als Richtlinie der EU sind die neuen besseren Schutzstandards nur für Verstöße gegen EU-Recht vorgeschrieben. Wir fordern eine ambitionierte Umsetzung, durch die das Schutzregime auch bei Verstößen gegen deutsches Recht greift. Whistleblower sollten immer geschützt werden und nicht erst analysieren müssen, ob die illegalen Handlungen, die sie offenlegen jetzt nach deutschem oder EU Recht illegal sind. 

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Korruption, Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Manipulationen im Finanzmarkt sind Rechtsverstöße, die verheerende Auswirkungen auf den Wettbewerb und den freien Markt, für Umwelt und Menschen(rechte) haben können. Zum Schutz öffentlichen Geldes wollen wir öffentliche Beschaffung transparenter gestalten. Die Öffentlichkeit muss Angebote inklusive Preis und Anbieter*innen verfolgen können. Wirtschaftsstraftaten machen einen Großteil der polizeilich erfassten finanziellen Schädigungen aus.

BEGRÜNDUNG: Die Öffentlichkeit muss die nötigen Informationen zur Verfügung haben, um die üblichen Methoden von gemeinwohlschädlichen Absprachen erkennen zu können, z.B. ein Kartell aus Bietern, wo reihum immer nur eine*r für eine Ausschreibung bietet, dann andere allein bietet. Preise, die Zuschläge erhalten haben, über Länder hinweg zu vergleichen ermöglicht ebenso die Erkennung korrupter Muster. Europäisch vorbildlich ist die Slowakei wo öffentliche Beschaffungsverträge nur gelten, wenn sie öffentlich im Internet stehen.

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Den Sanktionskatalog wollen wir um weitere Maßnahmen wie den Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge, die Schadenswiedergutmachung sowie verpflichtende Vorkehrungen für Unternehmen zur Verhinderung von Straftaten erweitern und ein öffentliches Sanktionsregister einführen. In der gemeinsamen EU-Betrugsbekämpfung muss Deutschland ein verlässlicher Partner werden. Risikobewertungstools wie ARACHNE müssen konsequenter genutzt und die Zusammenarbeit mit den europäischen Betrugsbekämpfungsbehörden OLAF und EPPO verstärkt werden.

BEGRÜNDUNG: Die EU stellt den Mitgliedstaaten eine Reihe an Instrumenten zur Verfügung, um die EU-weite Betrugsbekämpfung effektiver zu gestalten. Diese Instrumente werden auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt, Deutschland wendet einige davon (z.B. das Risikobewertungstool ARACHNE) aber nicht an. Auch die Zusammenarbeit mit der Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF ist ausbaufähig: In lediglich 13% der Fälle werden Empfehlungen der Behörde zur juristischen Verfolgung von Straftaten in Deutschland zur Anklage gebracht. 

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Aus dem jährlichen Rechtsstaatlichkeitsbericht sollen konkrete Maßnahmen bis hin zu Vertragsverletzungsverfahren und der Nichtauszahlung von Subventionen folgen. Der neu geschaffene Rechtsstaatsmechanismus muss sofort zum Einsatz kommen. Kommunen und Regionen sowie Nichtregierungsorganisationen sollen dann direkt von der EU gefördert werden können. Bei den Artikel-7-Verfahren zur Rechtsstaatlichkeit braucht es substanzielle Fortschritte.

BEGRÜNDUNG: Mit dem Rechtsstaatsmechanismus wurde der EU ein starkes Instrument in die Hand gegeben, um gegen die systematische Aushebelung des Rechtsstaats, vor allem in Ungarn und Polen, vorzugehen. Obwohl der Mechanismus seit 01.01.2021 in Kraft ist, hat die Kommission dieses Instrument noch nicht angewandt. Die (zukünftige) Bundesregierung sollte Druck auf Kommission und Rat ausüben, um den Mechanismus unverzüglich zum Einsatz zu bringen. Der Zusatz “können” zielt darauf ab, den Paragraphen näher an die verabschiedete Verordnung zu bringen. In erster Linie sind die betroffenen Mitgliedstaaten verantwortlich, dass Endempfänger von EU Subventionen weiterhin ihre Zuschüsse erhalten. Sollten sie dieser Pflicht nicht nachkommen, soll die Kommission einspringen.

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Der Zugang zu staatlichen Datenbeständen ermöglicht innovative, elektronische

Dienstleistungen sowie neue demokratische Beteiligungsmöglichkeiten. ... Auch offene Software, offene Standards und offene Schnittstellen fördern wir, indem wir sie als Standard in die Vergabe- und Vertragsordnungen für öffentliche Gelder aufnehmen. Der Zugang zu öffentlichen Dokumenten ist entscheidend für politische Teilhabe von Bürger*innen und Zivilgesellschaft. Deshalb wollen wir das Informationsfreiheitsgesetz zu einem echten Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild weiterentwickeln.

BEGRÜNDUNG: Eigentlich gute Gesetze werden durch Widerstand aus Ministerien und Verwaltung unbrauchbar gemacht. In Skandalen wie Dieselgate oder CumEx haben Ministerien teure Kanzleien eingesetzt um Transparenz zu behindern. Die Anfragenden bekamen Recht, aber so spät dass falsche Entscheidungen schon getroffen waren, die Informationsfreiheit ins Leere gelaufen war. In Hamburg haben Zivilgesellschaft und Rot-Grün schon an die Stelle von Einzelanfragen der Bürger*innen mit Begründungspflicht die neue Bringschuld des Staates in ein neues Transparenzgesetz geschrieben. Nach diesem Vorbild sollte auch die Informationsfreiheit für Bürger*innen auf Bundesebene garantiert werden.

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