EUGH urteilt gegen Polen und Ungarn: Weckruf für Ursula von der Leyen
der Europäische Gerichtshof hat heute (16.11.21) in zwei Urteilen erneut Rechtsstaatsverstöße in Polen und Ungarn gerügt. Die Richter*innen in Luxemburg erklärten Teile der polnischen Justizreform und die ungarischen “Stop-Soros”-Gesetze für unvereinbar mit EU-Recht. Konkret ging es im polnischen Fall um die Befugnisse des Justizministers, der gleichzeitig auch Generalstaatsanwalt ist. In diesen Rollen kann er Richter*innen an höhere Gerichte abordnen und jederzeit ohne Begründung wieder zurückrufen. Dies birgt die Gefahr der politischen Einflussnahme auf richterliche Entscheidungen. Im ungarischen Fall ging es um ein Gesetzpaket, dass die Rechte von Asylbewerber*innen enorm einschränkt und die Arbeit von Hilfsorganisationen unter Strafe stellt.
Beide Fälle reihen sich ein in eine Serie von zum Teil massiven Verstößen gegen den Rechtstaat durch die Regierungen in Warschau und Budapest. Dem gegenüber steht die fortdauernde Untätigkeit der EU-Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen (CDU). Der Rechtsstaatsmechanismus wurde noch immer nicht ausgelöst – Finanzsanktionen wurden bislang nur in kosmetischem Umfang verhängt. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die EU-Kommission in den kommenden Tagen – trotz eklatanter, und durch den EUGh verbriefter Rechtsstaatsverstöße – die Corona-Gelder für Polen und Ungarn freigibt.
Meine Einschätzung zum Urteil gegen Ungarn:
Dieses Urteil ist ein starkes Signal für Europas Werte. Elementare Grundrechte für alle Menschen sind das Fundament der Europäischen Union. Es kann nicht sein, dass Grundrechte in Ungarn per Gesetz außer Kraft gesetzt werden. Sollte die Orban-Regierung das Urteil ignorieren und Hilfe für Schutzsuchende und Flüchtlingshelfer*innen weiter kriminalisieren, muss das finanzielle Konsequenzen für Budapest haben. Die Orban-Regierung bekommt mit diesem Urteil die Quittung für ein Gesetz, dass lediglich zur Stimmungsmache gegen Schutzsuchende und Flüchtlingshelfer auf den Weg gebracht wurde. Diese Hetze ist mit unseren Werte nicht vereinbar!
Meine Einschätzung zum Urteil gegen Polen:
Die Unabhängigkeit der Justiz ist der zentrale Pfeiler in der Europäischen Werteordnung. Es kann nicht sein, dass die polnische Regierung sich passende Urteile bei einem illegitimen Gericht einfach bestellt. So funktioniert Europäische Gewaltenteilung nicht! Die polnischen Justizreformen sind kein Ausdruck von Souveränität sondern eine politische Attacke auf den Europäischen Rechtsstaat. Sie müssen umgehend zurückgenommen werden. Sonst darf es keine weitere Zahlung von EU-Geldern an die Regierung in Warschau geben.
Warum beide Urteile ein letzter Weckruf für Ursula von der Leyen sind
Nahezu im Wochentakt rügt der Europäische Gerichtshof den Abbau von Justiz, Rechtsstaat und Demokratie in Polen und Ungarn. Diese Urteile dürfen nicht ohne politische Konsequenzen für die Regierungen in Warschau und Budapest bleiben. Die Feststellungen der Richter aus Luxemburg sind ein Weckruf an Ursula von der Leyen: Europas Rechtsstaat steckt in einer Krise. Angesichts der wiederholt festgestellten, massiven Verstöße gegen EU-Recht muss es auch endlich finanzielle Sanktionen gegen Polen und Ungarn geben. Eine Auszahlung der Corona-Hilfen an beide Länder ist tabu. EU-Geld darf es nur geben, wenn EU-Recht umgesetzt wird.
Die polnischen Justizreformen sind kein Ausdruck von Souveränität sondern eine politische Attacke auf den Europäischen Rechtsstaat.