Rechnungshof kritisiert Rechtsstaatsschutz der EU-Kommission: Ungenau, Nachlässig, Unzureichend
Der Europäische Rechnungshof sieht erhebliche Mängel in der Arbeit der EU-Kommission beim Schutz des Rechtsstaats in der Europäischen Union. Das geht aus einem heute veröffentlichten Prüfbericht hervor, in dem der Rechnungshof den Einsatz des Rechtsstaatsmechanismus analysiert hat – also der Verknüpfung von EU-Geldern mit der Einhaltung Europäischer Werte. Das Instrument kam bislang nur gegenüber Ungarn zum Einsatz. Anhand interner Dokumente und der Befragung von Kommissionsbeamt*innen kommt der Rechnungshof zu dem Schluss, dass es unklar bleibt, ob die Kommission ihr Handeln an Fakten orientierte oder sich von politischen Beweggründen leiten ließ.
Zentrale Kritikpunkten der Rechnungsprüfer:
- Unzureichende Überprüfung ob Rechtsstaatsreformen in betroffenen Mitgliedstaaten wirklich umgesetzt werden
- Unzureichendes Personal in der EU-Kommission für den Rechtsstaatsschutz
- Nicht nachvollziehbare Entscheidungsprozesse über die Höhe der eingefrorenen EU-Gelder an betroffene Mitgliedstaaten mit Rechtstaatsmängeln
Daniel Freund, Verhandler der Grünen für den Rechtsstaatsmechanismus, kommentiert:
“Das Urteil der Rechnungsprüfer über den Rechtsstaatsschutz der EU-Kommission ist vernichtend. Die Kommission setzt zu wenig Personal ein und lässt sich zu deutlich von politischen Erwägungen leiten. Es kann nicht sein, dass Ursula von der Leyen das wichtigste Instrument zum Schutz der Demokratie in der EU nur halbherzig einsetzt. Der Rechtsstaatsmechanismus darf nicht nur gegen autoritäre Regierungen eingesetzt werden, es ist klar ein präventives Werkzeug. Die EU-Kommission muss – vor allem im Falle Ungarns – konsequent EU-Gelder einfrieren und echte Reformen von Budapest einfordern. Orbans Scheinreformen und Lippenbekenntnisse dürfen nicht zur Freigabe eingefrorener Gelder führern.”
Den kompletten Bericht findet ihr unter diesem Link:
Es kann nicht sein, dass Ursula von der Leyen das wichtigste Instrument zum Schutz der Demokratie in der EU nur halbherzig einsetzt.