Daniel Freund

6. Oktober 2020 Antikorruption

Änderungen für Lobbytransparenz, Rechtsstaat, direkte Demokratie im Grünen Grundsatzprogramm

Ich möchte euch für 6 Änderungsanträge zum Grundsatzprogramm um eure Unterstützung bitten. Unter dem Link findet ihr jeweils unten auch die konkrete Änderung und Begründung.

 

Transparenzgesetze gegen Korruption konkretisieren: https://antraege.gruene.de/45bdk/Kapitel_5_Demokratie_staerken-20515/8381

(235) Um sich demokratisch engagieren und sich souverän und selbstbestimmt entscheiden zu können, braucht es die Möglichkeit zur unabhängigen Information. Transparenzgesetze für den Zugang zu öffentlichen Informationen und pro-aktive Veröffentlichung wo möglich beugen Korruption vor und sorgen für mehr Möglichkeiten der demokratischen Kontrolle….

BEGRÜNDUNG: Transparenzgesetze allein ist zu wenig konkret, Zugang zu Informationen und pro-aktive Veröffentlichung wie schon erfolgreich im Hamburger Transparenzgesetz erreicht sind die wichtigsten Beispiele.

 

Karenzzeiten und unabhängige Kontrollbehörde für Drehtüren zwischen Politik und Wirtschaft: https://antraege.gruene.de/45bdk/Kapitel_5_Demokratie_staerken-20515/8383

(239) Verdeckte, einseitige Einflussnahme wirtschaftlich machtvoller Interessen gefährdet die Demokratie. Für klare Schranken sorgen Transparenz und Kontrolle. Wir erreichen das durch Offenlegung von beispielsweise personellen Verflechtungen oder Nebentätigkeiten politischer Entscheidungsträger*innen, Karenzzeiten, sowie ein verpflichtendes Lobbyregister, eine unabhängige Kontrollbehörde und die entschiedene Verfolgung von Korruption. So kann Lobbyismus von finanzstarken Akteur*innen, der anderen Interessen politische Spielräume nimmt und für unfaire Aushandlungsprozesse sorgt, kontrollier- und sanktionierbar werden.

BEGRÜNDUNG: Politische Korruption funktioniert heute nicht mehr mit dem Geldkoffer, sondern durch das Versprechen gut bezahlter Jobs im Anschluss an eine politische Rolle. Um Interessenkonflikte zu verhindern, braucht es Abkühlzeiten bzw. Karenzzeiten, bevor Politiker*innen aus dem Amt oder Mandat in den Lobbyismus wechseln können. Bundestagspräsident Schäuble hat im Fall Amthor schon öffentlich von Unschuld gesprochen als die Prüfung formal noch lief. Besser als Politiker, die Politiker kontrollieren, ist eine unabhängige Kontrollbehörde wie in Frankreich, die von Präsident, Parlament und Gerichten ernannt wird und schon einige Interessenkonflikte tatsächlich sanktioniert hat.

 

Für den legislativen Fußabdruck: Veröffentlichung von Lobbytreffen und Lobby-Vorschlägen: https://antraege.gruene.de/45bdk/Kapitel_5_Demokratie_staerken-20515/8384

(245) Parlamente sind zentrale Orte der politischen Debatte und das Rückgrat unserer vielfältigen Demokratie. Abgeordnete brauchen Unabhängigkeit und starke Kontrollrechte gegenüber der Regierung. Parlamentarismus braucht das Ringen um beste Lösungen zwischen Regierung und Opposition. Gleichzeitig trägt inhaltliche Zusammenarbeit abseits von starren Fraktionsgrenzen wie im Europaparlament und in anderen europäischen Parlamenten zum Finden dieser Lösungen bei. Für das Vertrauen in demokratische Verfahren ist es zentral, die Nachvollziehbarkeit von Regeln, Prozessen und Ergebnissen gewährleisten zu können, zum Beispiel mit einem legislativen Fußabdruck und der Offenlegung von Lobbytteffen.

BEGRÜNDUNG: Ein Legislativer Fußabdruck ist ein Anhang zu politischen Entscheidungen oder Gesetzen, welche Lobbyisten dazu konsultiert wurden, teils auch was ihre Eingaben waren. Grüne haben das in Thüringen und im Europaparlament mit eingeführt und so für mehr Lobbytranspaenz gesorgt. Bei zu viel Ungleichgewicht, können Gegenmaßnahmen wie die Finanzierung von Gemeinwohlvertretern ergriffen werden.

 

Parteispenden von Unternehmen verbieten: https://antraege.gruene.de/45bdk/Kapitel_5_Demokratie_staerken-20515/8385

(247) Parteien brauchen eine auskömmliche staatliche Finanzierung. Parteispenden von Unternehmen sind immer auch Einflussnahme und Lobbyismus, deshalb wollen wir sie verbieten oder wenigstens in der Höhe beschränken. Spenden an Parteien von natürlichen Personen sind mit einer jährlichen Obergrenze zu versehen, um die Unabhängigkeit von ökonomisch mächtigen Interessen zu garantieren. Solange Unternehmensspenden erlaubt sind, sprechen wir uns für eine Begrenzung der Wahlkampfbudgets von Parteien aus.

BEGRÜNDUNG: Genauso wie Unternehmen kein Stimmrecht haben, sollten sie auch nicht durch Geld bestimmte Politik direkt unterstützen können. So sagen wir noch klarer, dass wir Unternehmensspenden verbieten wollen, solange dafür die Mehrheit fehlt auch in der Höhe beschränken. Das ist im Entwurf nur implizit reinlesbar.

 

Direkte Demokratie in Form von Volksbegehren und Volksenscheiden in ausgewogener Form im Grundsatzprogramm behalten (von Lukas Beckmann): https://antraege.gruene.de/45bdk/Kapitel_5_Demokratie_staerken-20515/7995

(248) Direkte Beteiligungsmöglichkeiten bereichern die repräsentative Demokratie. Bürger*innen-Räte und Volksentscheide ergänzen und stärken sie. Mit Bürger*innen-Räten soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei ausgewählten Themen das Wissen und die AlltagsexpertiseErfahrung von Bürger*innen noch direkter in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Zufällig ausgewählte Bürger*innen beraten in einem festgelegten Zeitraum über eine konkrete… Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide sollen auch auf Bundesebene so eingeführt werden, wie sie als dreistufiges Verfahren in allen 16 Landesverfassungen verankert sind. Direktdemokratische Verfahren auf kommunaler und Landesebene sollen verbessert werden. Bürger*innen-Räte und Volksentscheide sollen kombiniert werden können mit der Option, über die Ergebnisse von Bürger*innen-Räten direkt zu entscheiden. Ein Bundesabstimmungsgesetz muss sicherstellen, dass der Abstimmungstext eindeutig formuliert ist, über Konsequenzen der Entscheidung umfassend informiert wird, Minderheiten geschützt sind und alle Entscheidungsvorlagen einer verfassungsrechtlichen Kontrolle unterliegen zum Schutz der Grundrechte des Grundgesetzes.

BEGRÜNDUNG: siehe unter dem Link, Volksbegehren und Volksentscheide waren in allen Grundsatzprogrammen seit Gründung der Grünen. Sie sollten jetzt nicht gelöscht werden.

 

Rechtsstaatlichkeit verteidigen ohne Diskriminierung unter Empfängern von EU-Geld, soziale und ökologische Grundrechte in EU: https://antraege.gruene.de/45bdk/Kapitel_5_Demokratie_staerken-20515/8397

(259) Damit Rechtsstaatlichkeit in den europäischen Demokratien nicht noch weiter unter Druck gerät, muss der Anwendungsbereich der EU-Grundrechtecharta auf nationales Recht ausgeweitet werden. So erhalten alle EU-Bürger*innen die gleichen einklagbaren Grundrechte. In Mitgliedstaaten, in denen die Unabhängigkeit der Justiz und die Freiheit der Medien nicht ausreichend gewährleistet sind, sollen entsprechende Mittel stattdessen gekürzt oder von der Europäischen Kommission direkt an Kommunen und zivilgesellschaftliche Organisationen vergeben werden.

BEGRÜNDUNG: nicht nur Kommunen und zivilgesellschaftliche Organisationen, auch Bäuer*innen, Erasmus-Studierende, Forscher*innen und viele andere sollten EU-Geld weiter erhalten, wenn die EU gegen eine Regierung finanzielle Sanktionen wegen Attacken auf den Rechtsstaat verhängt. Sie alle zu erwähnen ist nicht sinnvoll, deshalb sollten wir keine Beispiele sondern nur das Prinzip nennen. Kürzungen können teils aber auch nötig werden, weil nicht alle EU-Mittel ohne nationale Behörden ausgezahlt werden können. Eine Umgehungsstraße wäre ohne Kooperation mit nationalen Behörden kaum sinnvoll zu planen.