Neue Finanzregeln beschlossen: EU einigt sich auf bessere Antikorruptions-Regeln - aber erst ab 2028
Am späten Donnerstagabend haben sich die Verhandler*innen von Europaparlament, Kommission und Mitgliedstaaten auf eine Neufassung der EU-Haushaltsordnung geeinigt. Diese gibt die Regeln für die Auszahlung aller EU-Gelder vor. Auch wenn es recht technisch klingt: Mit dem aktuellen Gesetzentwurf kann der EU-Haushalt zum zentralen Instrument zur Bekämpfung von Autokratie und Korruption in der EU werden. Leider scheiterten einige zentrale Forderungen des Parlaments am Widerwillen der Mitgliedstaaten. So sind diese beispielsweise nicht bereit, der Kommission Daten für die Eintreibung von EU-Geldern, die aufgrund von Fehlern oder Betrug mit EU-Projekten verloren gingen, zur Verfügung zu stellen und fordern bei vielen Punkten lange Übergangszeiten. Letztlich konnte das Parlament aber dennoch einige wichtige Erfolge verzeichnen, für die ich mich als Verhandler der Grünen besonders eingesetzt habe:
- – Ausweitung der EU ‘Blacklist’. Wer mit EU-Geldern betrügt, sollte keine mehr bekommen. Bisher galt das “Early Detection and Exclusion System” (EDES) der EU aber nur für etwa 20% der Gelder. In den Verhandlungen haben wir erreicht, dass ab 2028 die Empfänger*innen aller EU-Gelder auf eine Blacklist gesetzt werden, wenn sie sich schwerer Verbrechen wie etwa Korruption, Betrug, Kinderarbeit oder Terrorismusfinanzierung schuldig gemacht haben.
- – Einheitliche Datenbank für die größten Empfänger*innen von EU Geldern. Aufgrund der chaotischen Datenlage weiß die EU im Prinzip nicht, wer in den Mitgliedstaaten letztlich das Geld aus dem Haushalt bekommt. Mit der Überarbeitung der Haushaltsordnung soll nun eine einheitliche Datenbank über die Empfänger*innen geschaffen werden. Dafür soll das Risikomanagement Tool ARACHNE weiterentwickelt werden. Die Mitgliedstaaten sind ab dem nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen dazu verpflichtet, Daten in das System einzuspeisen.
- – Grüner Erfolg: Verankerung des “Do-no-significant-harm” Grundsatzes in der Haushaltsordnung. Dieses Prinzip bezeichnet die Verpflichtung zur Vermeidung erheblicher Umweltschäden. In Zukunft muss die Implementierung des EU-Haushalts im Einklang mit dem Prinzip stehen. Strategische Klagen, beispielsweise gegen EU-finanzierte fossile Infrastruktur, werden damit möglich.
Daniel Freund, Berichterstatter der Grünen für die Finanzregulierung, kommentiert:
“Die EU macht Fortschritte bei der Bekämpfung von Betrug mit EU-Steuergeldern. Es wird Zeit, dass endlich einsehbar wird, wer in Europa überhaupt in den Genuss von EU Geldern kommt. Damit wird endlich erkennbar, ob die Empfänger*innen von EU-Geldern über Kontakte in die Politik verfügen und ob es bei der Vergabe zu auffälligen Häufungen kam. Es ist allerdings absolut fahrlässig, diese wichtigen Regeln erst in vier Jahren greifen zu lassen. Es ist vollkommen unverständlich, warum die Mitgliedstaaten potenziellen Betrügern eine Schonfrist bis 2028 lassen wollen. Völlig bizarr ist die Einstellung der Mitgliedstaaten, der Kommission zu verweigern, Gelder, die aus Betrug erworben wurden, wieder einzutreiben. Es muss in der EU völlig klar sein, dass es empfindliche Strafen für jene gibt, die mit EU-Geldern betrügen. Bei Betrug und Korruption müssen alle zusammenarbeiten: EU-Kommission, Europaparlament und Mitgliedstaaten.”
Es muss in der EU völlig klar sein, dass es empfindliche Strafen für jene gibt, die mit EU-Geldern betrügen.