Von der Leyens Anti-Korruptions-Paket: Sanktionen für korrupte Oligarchen, aber immer noch kein EU-Ethik-Gremium
Die Kommission hat heute ein Maßnahmenpaket gegen Korruption vorgestellt. Die Korruptionsbekämpfung soll demnach künftig aktiver Bestandteil von EU-Programmen sein. Die bestehenden Standards bei Straftatbeständen und Mindeststrafen sollen erweitert und EU-weit harmonisiert werden. Demnach sollen zu Korruption auch der Kauf von politischem Einfluss, der Missbrauch von politischen Ämtern, sowie die illegitime Bereicherung im privaten und öffentlichen Bereich gezählt werden. Die EU-Kommission reagiert auch endlich auf die Forderung des Europaparlaments nach so genannten ‘Magnitsky-Sanktionen’. Demnach sollen Sanktionen gegen Individuen außerhalb der EU auch bei Korruption möglich werden.
Daniel Freund (MdEP, Grüne), Vorsitzender der interfraktionellen Arbeitsgruppe Anti-Korruption im Europäischen Parlament und Mitglied im Innenausschuss, kommentiert:
„Die Europäische Union muss den Kampf gegen Korruption ernst nehmen. Was die EU-Kommission heute aber als großen Wurf präsentiert, ist maximal ein Meilensteinchen. Die EU darf nicht länger ein sicherer Hafen für korruptes Geld sein. Es ist richtig, dass Oligarchen und Kriminelle, die durch Korruption zu Milliardären geworden sind, bald mit Sanktionen rechnen müssen. Zum Kampf gegen Korruption gehört aber deutlich mehr als eine Harmonisierung von Definitionen oder Einreisesperren für russische Oligarchen. Wenn Ursula von der Leyen ernst machen will im Kampf gegen Korruption, dann nutzt sie den Rechtsstaatsmechanismus nicht nur gegen Ungarn, stattet die Europäische Staatsanwaltschaft besser aus und sorgt mit einem unabhängigen Ethik-Gremium in den EU Institutionen für Ordnung.“
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Konkrete mögliche Vorteile durch die vorgeschlagene Richtlinie für Korruptions-Definitionen
Korruption funktioniert oft grenzüberschreitend: Drogen- und Menschenhandel in einem Land, Geldwäsche der Profite in einem anderen Land unter dem Schutz korrumpierter Aufseher. Gemeinsame Standards erleichtern die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden.
Die Maskenhändler unter den deutschen Abgeordneten konnten nicht vor Gericht gebracht werden, weil die Definitionen im deutschen Recht viel höhere, fast unmögliche Hürden setzen als z.B. in Italien. Deutschland war von internationalen Experten wie von GRECO immer wieder kritisiert worden für die im internationalen Vergleich schwache Umsetzung der Empfehlungen der Vereinten Nationen gegen Korruption. Starke EU-Mindeststandards könnten so auch in Deutschland Korruption einfacher strafbar machen.
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Pressemitteilung der EU-Kommission: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_2516
Fragen und Antworten der EU-Kommission zum Paket: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_23_2517
Die EU darf nicht länger ein sicherer Hafen für korruptes Geld sein.