Richter*innen klagen: Freigabe der polnischen Corona-Milliarden sei illegal
Am gestrigen Sonntag haben vier europäische Richter*innen-Organisationen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die Entscheidung des Rats eingereicht, den polnischen Wiederaufbauplan zu genehmigen. Die Organisationen argumentieren, dass die im polnischen Plan enthaltenen Meilensteine, die es für die Auszahlung der Gelder zu erfüllen gilt, Urteile des EuGH missachten und unzureichend sind, um den Rechtsstaat in Polen wiederherzustellen. Sollte die Klage Erfolg haben, würde die fragliche Ratsentscheidung für nichtig erklärt und die Wiederaufbaugelder in Höhe von 35,4 Milliarden Euro könnten zunächst nicht mehr an Polen ausgezahlt werden.
Daniel Freund, Mitglied im Haushaltskontrollausschuss des Europaparlaments für die Grünen, kommentiert:
“Polens Regierung erfüllt die Bedingungen nicht, um Corona-Milliarden von der EU zu erhalten. Das Durchwinken des polnischen Plans im Rat war ein Fehler. Es ist absolut folgerichtig, dass sich hier nun Widerstand regt. Der Rechtsstaat darf nicht einem Kuhhandel im Rat zum Opfer fallen. Das Parlament sollte sich der Klage anschließen. Die Justiz in Polen ist nicht unabhängig. Wenn die Regierungen diesen Fakt ignorieren und letztendlich sogar mit Milliardenzahlungen belohnen, dann öffnen sie dem Rechtsstaatsabbau aber auch Korruption und Misswirtschaft Tür und Tor.”
"Der Rechtsstaat darf nicht einem Kuhhandel im Rat zum Opfer fallen."