Daniel Freund

20. Januar 2020 Transparenz

Eutop-Skandal muss lückenlos aufgeklärt werden - Klare Regeln für Lobbyisten aus Drittstaaten

Das Europaparlament in Brüssel. Foto: Europäisches Parlament

Der Generalbundesanwalt hat laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins “Spiegel” am vergangenen Mittwoch mehrere Geschäftsräume der Lobbyfirma EUTOP in Brüssel und Berlin durchsuchen lassen. Die Durchsuchungen stehen offenbar in Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Spionageverdachts gegen leitende Mitarbeiter. Laut Medienberichten soll ein früherer EU-Diplomat private und geschäftliche Informationen an das chinesische Ministerium für Staatssicherheit geliefert haben. Laut “Washington Post” ist der frühere EU-Botschafter in Südkorea, Gerhard Sabathil, einer der Hauptverdächtigen.

Beim Wechsel von Sabathil aus dem EU-Diplomatendienst in die Lobbyfirma wurden offenbar Regeln des EU-Beamtenstatuts verletzt, die eine Abkühlzeit von zwei Jahren vorschreiben. Entweder wurde seine Folgebeschäftigung der EU Institution nicht rechtmäßig gemeldet, oder der Auswärtige Dienst der EU ist seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen.* In jedem Fall wurde sein Wechsel nicht wie in den Regeln vorgesehen veröffentlicht.** In den Berichten aus den Jahren 2016 bis 2018 über EU-Beamte, die in die Privatwirtschaft wechseln, taucht sein Name nicht auf.

Der scheinbar ungenehmigte Wechsel von Sabathil zu EUTOP ist nur der jüngste Skandal einer Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle. Zuvor war beispielsweise Bruno Dethomas aus dem Auswärtigen Dienst der EU, wo er Leiter der Taskforce zur Östlichen Partnerschaft war, zur Lobbyfirma G+ gewechselt, die auch Gazprom und Russland als Kunden hat.

Die Einflussnahme von Drittstaaten auf die Politik der Europäischen Institutionen durch Lobbyfirmen ist bislang nicht reguliert. In den USA gibt es mit dem FARA-Act hierfür ein klares Regelwerk.

Konsequente Anwendung der Regeln für EU-Beamte

Wäre das Beamtenstatut der EU konsequent zur Anwendung gekommen, hätte der frühere EU-Diplomat Sabathil nicht unmittelbar in die Lobby wechseln dürfen. Der Europäische Auswärtige Dienst ist seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen. Es muss geprüft werden, ob auch die Lobbyfirma Eutop gegen den Verhaltenskodex für Lobbyisten verstoßen hat. Dann müsste sie konsequent sanktioniert werden.

Wir brauchen eine Ethikbehörde

Die bisherigen Regeln für den Wechsel aus den EU-Institutionen in die Privatwirtschaft müssen endlich konsequent angewendet werden. Auch die Prüfung, ob beim Wechsel Interessenkonflikte auftreten, darf man nicht den Vorgesetzten überlassen. Es braucht hier eine unabhängige Prüfung. Dafür muss eine unabhängige Ethikbehörde aufgebaut werden, die solche Fälle untersucht und Verstöße gegen Verhaltensregeln sanktioniert.

Lobbyfirmen sollen Kunden offenlegen

Der aktuelle Fall offenbart, wie anfällig die EU-Institutionen für die Einflussnahme von Drittstaaten sind. Bislang ist nicht ersichtlich, welche Drittstaaten durch Lobbyfirmen ihre Interessen vertreten lassen. Dafür brauchen wir in der EU endlich klare Regeln! Lobbyfirmen müssen ihre Kunden offenlegen – egal ob Großkonzerne oder Regierungen. Wir wollen wissen, wer versucht, Einfluss auf die Europäische Politik zu nehmen.

* Auf Anfrage bestätigt der Europäische Auswärtige Dienst (EEAS), dass Gerhard Sabathil um Erlaubnis für einen Wechsel gebeten hat. Eine Antwort, ob dieser auch genehmigt wurde, steht bislang aber noch aus.

** Entsprechende Daten wurden vom EEAS bislang nicht veröffentlicht. Auf Nachfrage gab man aber an, dies zukünftig tun zu wollen.