Urteil gegen Le Pen sollte Vorbild sein
Soeben hat ein französisches Gericht Marine Le Pen wegen Betrugs mit EU-Geldern zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, sowie zu fünf Jahren sofort wirksamer Unwählbarkeit. Ihre Kandidatur für die Präsidentschaftswahl 2027 ist damit aktuell unmöglich. Le Pen, weitere Abgeordnete und 12 Assistenten wurden schuldig befunden, Scheinverträge unterzeichnet zu haben. Angebliche Parlamentsmitarbeiter erfüllten tatsächlich Aufgaben für die Partei. Die Richter beziffern den Betrug auf über vier Millionen Euro.
MdEP Daniel Freund (Grüne), Vorsitzender der Arbeitsgruppe gegen Korruption im Europaparlament, kommentiert:
Die ergaunerten Millionen von Le Pen sind der größte Betrugsfall im Europaparlament aller Zeiten. Die französische Justiz zeigt: der Rechtsstaat gilt für alle, egal wie hoch die Umfragewerte sind. Gerade die Rechtsaußen sind im Europaparlament immer wieder mit Missbrauch aufgefallen. Veruntreuung und Betrug mit EU-Geldern ist kein Kavaliersdelikt. Wer bei EU-Geldern betrügt, muss mit schweren Konsequenzen rechnen. Das Prinzip, wer wegen Betrug oder Korruption verurteilt ist, muss von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen sein, sollte in Zukunft EU-weit gelten.
