Keine Steuergelder mehr für AfD-Europapartei? - Parlament stimmt über Prüfung ab
Werte wie Menschenwürde, Freiheit, Demokratie und Gleichheit bilden das Fundament der Europäische Union. Verstößt eine Europapartei gegen diese Werte kann sie von der zuständigen Aufsichtsbehörde “deregistriert” werden und verliert so jeden Anspruch auf europäische Gelder. Die erste Europapartei, der das bevorstehen könnte, ist die von der AfD gegründete “Europa Souveräner Nationen” – kurz ESN.
Vertretern der AfD-Europapartei werden unter anderem rassistische, homophobe und antisemitische Aussagen vorgeworfen. Das Europäische Parlament wird deswegen in der kommenden Plenarwoche in Straßburg darüber abstimmen, ob die ESN von der Brüsseler Behörde APPF abschließend überprüft werden soll.
Für die Abstimmung waren 180 Unterschriften nötig. Deutlich mehr als 200 Abgeordnete (Christdemokraten, Sozialdemokraten, Liberale, Grüne und Linke) haben den Antrag unterzeichnet. Damit ist die erste Hürde genommen. Für eine erfolgreiche Abstimmung im Parlament ist eine einfache Mehrheit nötig.
Ein erfolgreiches Verfahren gegen die ESN würde dazu führen, dass keine EU-Gelder mehr an die Partei fließen. Die Arbeit der ESN-Fraktion, zu der auch die Abgeordneten der AfD gehören, ist jedoch nicht von dem Vorgang betroffen. Die ESN-Partei ist rechtlich getrennt von der ESN-Fraktion im Europäischen Parlament.
Europäische Parteien sind Dachverbände, in denen sich nationale Parteien zusammenschließen. Sie werden durch den EU-Haushalt finanziert, um Wahlkämpfe zu koordinieren, Wahlprogramme auszuarbeiten und politische Bildung zu betreiben.
Daniel Freund, Mitglied im Verfassungsausschuss des Europäischen Parlaments:
“Es gibt starke Hinweise darauf, dass die AfD-Europapartei europäische Grundwerte verletzt. Das soll nun überprüft werden. Der erste Schritt ist geschafft: Die notwendigen Unterschriften für eine Abstimmung nächste Woche liegen vor. Jetzt obliegt es dem Europäischen Parlament, zu beschließen, ob die ESN eingehend geprüft wird. Für uns steht fest: Verletzungen der Grundwerte der Europäischen Union dürfen nicht mit Steuergeldern gefördert werden.“