Rumänin Kövesi wird erste EU-Chefanklägerin - EU sendet wichtiges Signal zur Korruptionsbekämpfung
Die Ständigen Vertreter der EU Mitgliedsstaaten haben sich am Donnerstag für Laura Codruta Kövesi als Vorsitzende der neuen Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) ausgesprochen. Damit ist sicher: Die Rumänin wird die erste Chefanklägerin der EU.
Die Europäische Union macht damit endlich ihre Behörde arbeitsfähig, die gegen Betrug, Korruption, Geldwäsche und grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug zu Lasten des EU-Haushalts direkt vorgehen kann. Bislang entstand in den Steuerzahlern in der Europäischen Union ein jährlicher Schaden von mindestens 500 Millionen Euro aufgrund von Betrug mit EU-Subventionen. Die Staatsanwaltschaft wird in Luxemburg angesiedelt sein und ihre Ermittlungsarbeit bis spätestens Ende 2020 beginnen.
Daniel Freund, Europaabgeordneter und Obmann der Grünen/EFA-Fraktion im Verfassungsausschuss kommentiert:
“Laura Kövesi ist eine exzellente Wahl für den Chefposten der neuen Europäischen Staatsanwaltschaft. Mit dieser Personalie zeigt die EU, dass sie es ernst meint mit dem Kampf gegen Korruption. Als frühere Leiterin der rumänischen Antikorruptionsbehörde hat sie hervorragende Arbeit geleistet. Unter ihrer Führung konnte eine außerordentlich hohe Anzahl auch hochrangiger Funktionäre der rumänischen Politik vor Gericht gestellt werden.”
“Dass sich das Parlament mit seiner Kandidatin Kövesi durchsetzen konnte, macht Mut für die weitere Verteidigung des Rechtsstaats in Europa. Wo wir pro-Europäer in Parlament, Rat und Öffentlichkeit zusammenstehen, können wir europäische Lösungen für Probleme finden. Die Ernennung Kövesis ist zudem ein deutliches Signal an die rumänische Regierung: Die hatte Kövesi im Juli 2018 in einem umstrittenen Verfahren abgesetzt und versuchte seitdem beständig, ihre Kandidatur für den EPPO-Chefposten zu sabotieren. Durch die heutige Entscheidung erhält Kövesi auch die gebührende Anerkennung für ihre Arbeit. Jetzt gilt es, den Aufbau der Behörde möglichst schnell voranzutreiben, sodass sie ihren Betrieb nächstes Jahr wie geplant aufnehmen kann.”