Durchbruch im Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn: Rat friert 6,3 Milliarden Euro ein!
Gestern Abend (Montag) haben die Ständigen Vertreter im Rat der Mitgliedstaaten eine Suspendierung von EU Geldern in Höhe von rund 6,3 Milliarden Euro an Ungarn beschlossen. Damit folgte der Rat dem Kommissionsvorschlag, kürzte die Höhe der Suspendierungen aber um 1,2 Milliarden Euro. Die Entscheidung der Ständigen Vertreter muss diese Woche noch von den zuständigen Minister*innen im schriftlichen Verfahren abgesegnet werden, was aber als Formalie gilt. Die Entscheidung stellt damit den finalen Schritt im seit April 2022 laufenden Rechtsstaatsverfahrens gegen Ungarn dar.
Die gestrige Entscheidung im Rechtsstaatsverfahren wurde als Teil eines größeren Deals getroffen. Die ungarische Regierung hatte zuletzt sowohl die Ukraine-Hilfen als auch die Einigung über eine globale Mindeststeuer im Rat blockiert. Gestern wurden beide Vetos aufgehoben. Im Gegenzug gaben die Ständigen Vertreter grünes Licht für den ungarischen Wiederaufbauplan und machen damit den Weg frei für die Auszahlung von Wiederaufbaugeldern in Höhe von 5,8 Milliarden Euro an Ungarn. Bevor es erste Überweisungen gibt, müssen aber entsprechende Meilensteine erfüllt werden. Darunter fallen nicht nur die 17 Reformvorschläge aus dem Rechtsstaatlichkeitsverfahren, sondern auch 4 zusätzliche Reformen im Justizbereich.
Daniel Freund, Grüner Verhandler für den Rechtsstaatsmechanismus im Haushaltskontrollausschuss des Europaparlaments, kommentiert:
“Autokraten in der EU werden jetzt die EU-Gelder gekürzt. Diese Entscheidung ist historisch. Viktor Orbans Erpressungsversuche waren nicht erfolgreich. Er bekommt jetzt die Quittung für seinen systematischen Demokratie-Abbau. Die Strafen kommen spät und fallen gering aus. Aber dass es endlich eine Mehrheit im Rat für den Rechtsstaat gibt, ist ein heller Funken Hoffnung für Europas Werte.”
Diese Entscheidung ist historisch.