Daniel Freund

16. Februar 2022 Antikorruption

EUGh-Urteil zum Rechtsstaat: Von der Leyen muss jetzt unverzüglich Sanktionsverfahren gegen Polen und Ungarn auslösen

Heute (Mittwoch) hat der Europäische Gerichtshof die Klagen von Ungarn und Polen gegen einen Mechanismus abgewiesen, der die Auszahlung von EU-Geldern an die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien knüpft. Die beiden Mitgliedstaaten wollten mir ihren Klagen vom März 2021 bewirken, dass die Verordnung zur Schaffung des Mechanismus für nichtig erklärt wird. Sie behaupteten das Instrument sei illegal und schaffe keine ausreichende Rechtssicherheit für die Mitgliedstaaten. Diese Argumente wurden von den Richter*innen in Luxemburg für nichtig erklärt.

Daniel Freund, Verhandler der Grünen Fraktion für den Rechtsstaatsmechanismus im Haushaltskontrollausschuss kommentiert:

“Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs fällt auch die letzte Ausrede für die EU-Kommission, dem Abbau von Demokratie und Rechtsstaat in Polen und Ungarn weiter tatenlos zuzuschauen. Der Rechtsstaatsmechanismus ist deutlich: Wer sich nicht an die Regeln hält, darf auch keine EU-Gelder mehr bekommen. Ursula von der Leyen (CDU) muss nun unverzüglich handeln und die Verfahren gegen Polen und Ungarn auslösen. Zögert sie, würde das der Europäischen Demokratie weitere Schäden zufügen. Wir brauchen jetzt auch das klare Signal aus den Mitgliedstaaten: Autoritäre Tendenzen in der EU dürfen nicht geduldet werden. Hier braucht es jetzt unmittelbare finanzielle Konsequenzen für jene Regierungen, die den Rechtsstaat missachten und Europas Werte mit Füßen treten. Die Europäische Union ist nur dann demokratisch, wenn der Rechtsstaat in allen Mitgliedstaaten funktioniert.”

Die Argumente der Kläger*innen aus Polen und Ungarn

Ungarn und Polen brachten zwei Hauptargumente in ihrer Klage vor: 1) Das Instrument ist illegal: EU Recht sähe nur eine einzige Möglichkeit vor, um Rechtsstaatsdefizite zu bemängeln, und zwar im Rahmen des Art. 7 Verfahrens (das eine einstimmige Entscheidung der MS benötigt und daher seit Jahren im Rat festgefahren ist). Alle anderen Maßnahmen, bei denen es um Rechtsstaatlichkeit ginge, so wie die Anfang 2021 verabschiedete Rechtsstaatskonditionalität, seien daher per se illegal. Alle drei EU Institutionen sowie die zehn Mitgliedstaaten, inklusive Deutschland, die im Verfahren auf Seiten der Verteidigung involviert waren, weisen dieses Argument zurück. 2) Das Instrument bietet keine ausreichende Rechtssicherheit für Mitgliedstaaten: Der Text der Verordnung präzisiere nicht ausreichend, welche Maßnahmen die Mitgliedstaaten bei Rechtsstaatsverstößen zu befürchten hätten. 

Die Pressemitteilung zum Urteil des EUGh:

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2022-02/cp220028de.pdf

Wer sich nicht an die Regeln hält, darf auch keine EU-Gelder mehr bekommen.