Mi 21.10. 19h: Verabschieden sich die Grünen von direkter Demokratie? Gespräch mit Ricarda Lang, stv Grünen-Vorsitzende
Liebe Interessierte,
am 21.10. diskutieren wir mit Ricarda und prominenten Vertreter von Mehr Demokratie e.V., (Vorstandssprecher*innen Claudine Nierth und Ralf-Uwe Beck sowie Mitgründer und Kuratoriumsmitglied Lukas Beckmann) darüber, wie viel direkte Demokratie im Grundsatzprogramm von Bündnis 90/Die Grünen in Zukunft noch stecken soll.
Seit ihrer Gründung setzten sich die Grünen für Volksbegehren und Volksentscheide ein. Die Volksentscheide ‘Artenvielfalt’ in Bayern und ‘Fahrrad’ in Berlin haben deutlich gezeigt: Grüne Politik lässt sich mit Direkter Demokratie durchsetzen.
Aber: Mittel direkter Demokratie bergen auch Gefahren in sich. Das Brexit-Referendum hat sehr deutlich gezeigt, wie direkte Demokratie missbraucht werden kann: Lügen gewannen über Sachargumente.
Nun hat der Grüne Bundesvorstand einen Grundsatzprogrammentwurf vorgelegt, in dem die Forderungen nach direkter Demokratie in Form von Volksinitiativen und Volksentscheiden keinen Platz mehr finden sollen.
Schon im September hatten wir hierzu eine Debatte mit unserer stellvertretenden Bundesvorsitzenden Ricarda Lang angestrebt. Sie hat das Grundsatzprogramm gemeinsam mit den andere im Bundesvorstand geschrieben und beschlossen. Ricarda musste sich damals entschuldigen lassen. Umso mehr freuen wir uns, dass Ricarda jetzt mit uns in die Debatte einsteigen kann.
Das Gespräch findet statt am Mittwoch 21 Oktober um 19h. Meldet euch jetzt an: https://us02web.zoom.us/webinar/register/WN_DhJKKoClRgGAiFKJ53FhJg
Ich freue mich auf euch!
Daniel
https://www.gruene.de/grundsatzprogrammprozess
P.S. Lukas Beckmann und 175 Unterstützer*innen (darunter Katharina Schulze, Sven Giegold und ich) haben diesen Änderungsantrag eingereicht: https://antraege.gruene.de/45bdk/Kapitel_5_Demokratie_staerken-20515/8936
(248) Direkte Beteiligungsmöglichkeiten bereichern die repräsentative Demokratie. Bürger*innen-Räte und Volksentscheide ergänzen und stärken sie. Mit Bürger*innen-Räten soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei ausgewählten Themen das Wissen und die AlltagsexpertiseErfahrung von Bürger*innen noch direkter in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Zufällig ausgewählte Bürger*innen beraten in einem festgelegten Zeitraum über eine konkrete… Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide sollen auch auf Bundesebene so eingeführt werden, wie sie als dreistufiges Verfahren in allen 16 Landesverfassungen verankert sind. Direktdemokratische Verfahren auf kommunaler und Landesebene sollen verbessert werden. Bürger*innen-Räte und Volksentscheide sollen kombiniert werden können mit der Option, über die Ergebnisse von Bürger*innen-Räten direkt zu entscheiden. Ein Bundesabstimmungsgesetz muss sicherstellen, dass der Abstimmungstext eindeutig formuliert ist, über Konsequenzen der Entscheidung umfassend informiert wird, Minderheiten geschützt sind und alle Entscheidungsvorlagen einer verfassungsrechtlichen Kontrolle unterliegen zum Schutz der Grundrechte des Grundgesetzes.