Von Bestechung bis Amtsmissbrauch: Erste EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Korruption
Am Dienstag haben sich Parlament und Rat im Trilog auf die erste EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Korruption geeinigt. Damit gibt es erstmals EU-weit verbindliche Mindestdefinitionen für neun Straftatbestände – darunter Bestechung, Veruntreuung und unerlaubte Einflussnahme.
Was bedeutet das?
Die EU-Kommission und der Europäische Gerichtshof können künftig überprüfen, ob die Mitgliedstaaten diese Regeln tatsächlich einhalten. Mitgliedstaaten können nicht mehr hinter die verabschiedeten Mindeststandards zurück. Italiens Premierministerin Meloni hatte beispielsweise im vergangenen Jahr Amtsmissbrauch als Delikt abgeschafft. Das wäre unter der neuen Gesetzgebung nicht mehr möglich.
Was hat das Parlament erreicht?
Das Parlament konnte dem Kommissionsentwurf bestimmte Präventionsmaßnahmen hinzufügen, wie Vermögenserklärungen durch offizielle Funktionsträger. Auch nationale Anti-Korruptions-Strategien werden verpflichtend. Gegen den Widerstand des Rates konnte Amtsmissbrauch verbindlich Straftatbestand werden. Vor allem die Regierung von Meloni in Italien hatte lange eine Einigung blockiert, leider auch unterstützt von Kanzler Merz und der Bundesregierung in Berlin.
Daniel Freund, Grüner Verhandler zur Anti-Korruptionsrichtlinie:
„Europa setzt erstmals gemeinsame Maßstäbe im Kampf gegen Korruption. Endlich ist klar definiert, was als Korruption gilt, und es gibt für jedes Delikt ein Mindeststrafmaß. Das verhindert, dass Staaten wie Italien oder Ungarn bestimmte Taten einfach entkriminalisieren. Kein EU-Land kann nun unter ein Mindestniveau fallen. Das ist ein echter Fortschritt.
Ich hätte mir aber mehr gewünscht. Am Ende hat man sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt. Statt die Standards in ganz Europa zu erhöhen, haben sich die Mitgliedstaaten quergestellt. Sie wollten nicht einmal offenlegen, wie viele Korruptionsfälle es in ihren Ländern überhaupt gibt. So wurde die Chance verpasst, den tatsächlichen Zustand in Europa klar zu erfassen. Dass die Bundesregierung hier Seite an Seite mit der Meloni-Regierung einen entschiedeneren Kampf gegen Korruption verhindert, ist skandalös.“