Von Amtsmissbrauch bis Veruntreuung: Erstes Anti-Korruptions-Gesetz verabschiedet
Das Europäische Parlament hat heute das erste EU-Gesetz zur Bekämpfung von Korruption verabschiedet. Mit der neuen Anti-Korruptions-Richtlinie gibt es erstmals EU-weit verbindliche Mindestdefinitionen für neun Straftatbestände – darunter Bestechung, Veruntreuung und unerlaubte Einflussnahme.
Die EU-Kommission und der Europäische Gerichtshof können künftig überprüfen, ob die Mitgliedstaaten diese Regeln tatsächlich einhalten. Mitgliedstaaten können nicht mehr hinter die verabschiedeten Mindeststandards zurück. Italiens Premierministerin Meloni hatte beispielsweise im vergangenen Jahr Amtsmissbrauch als Delikt abgeschafft. Das wird unter der neuen Gesetzgebung nicht mehr möglich sein.
Offizielle Funktionsträger sollen zukünftig ihre Vermögen öffentlich machen. Auch nationale Anti-Korruptions-Strategien werden verpflichtend. Gegen den Widerstand des Rates konnte zudem Amtsmissbrauch verbindlich Straftatbestand werden. Vor allem die Regierung von Meloni in Italien hatte lange eine Einigung blockiert, leider auch unterstützt von Kanzler Merz und der Bundesregierung in Berlin.
Daniel Freund, Grüner Verhandler zur Anti-Korruptionsrichtlinie:
„Europa setzt erstmals gemeinsame Maßstäbe im Kampf gegen Korruption. Endlich ist klar definiert, was als Korruption gilt, und es gibt für jedes Delikt ein Mindeststrafmaß. Das verhindert, dass Staaten wie Italien, Rumänien oder Ungarn bestimmte Taten einfach entkriminalisieren. Kein EU-Land kann nun unter ein Mindestniveau fallen. Das ist ein echter Fortschritt.“