Daniel Freund

4. Februar 2026 Demokratie

Ungarisches Gericht verurteilt Maja T. zu acht Jahren Haft

Heute ist Maja T. in Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der non-binären deutschen Person wird Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation und Körperverletzung in mehreren Fällen vorgeworfen. Sie soll Teilnehmer*innen eines Naziaufmarschs in Budapest angegriffen haben. Das Urteil liegt weit unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von 24 Jahren Haft.

Nach einer Festnahme 2023 in Berlin und einer kurzen Haft in Sachsen, war Maja T. 2024 von den deutschen Behörden an Ungarn ausgeliefert worden. Eine Auslieferung, die rechtswidrig war, wie das Bundesverfassungsgericht danach urteilte. Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts kam für Maja T. jedoch zu spät.

Seit über einem Jahr sitzt die Anti-Faschist*in in Budapest in Einzelhaft, fast ohne menschlichen Kontakt. Sie berichtete außerdem von Schlafentzug, Kakerlaken und menschenunwürdiger Behandlung.

Nach dem heutigen Urteil soll Maja T. die Haftstrafe in Deutschland absitzen dürfen. Wann die Rücküberführung nach Deutschland stattfindet, müssen nun die deutschen und ungarischen Behörden verhandeln. Sollte Maja T. in Berufung gehen, wäre eine Ausreise nach Deutschland bis zum Ende des Verfahrens nicht möglich.

Daniel Freund, Mitglied des Europäischen Parlaments für die Grünen, kommentiert:

„Das heutige Urteil hätte es nicht geben dürfen. Ich weiß nicht, ob Maja T. schuldig oder unschuldig ist. Aber ich weiß, dass Ungarns Justiz die rechtsstaatlichen, europäischen Standards nicht erfüllt. Ein faires Verfahren, basierend auf verlässlichen Beweisen, war in Budapest nicht zu erwarten. Maja T. hätte deswegen nie nach Ungarn ausgeliefert werden dürfen. Die zuständigen deutschen Behörden haben sich zu Komplizen des korruptesten Staatschefs Europas gemacht. Dieser Fehler hätte längst korrigiert werden müssen.”