Demokratie 18.05.2026

Fall Niebler: Parlament behindert Arbeit der Staatsanwaltschaft

Fahrten zu privaten Terminen, unerlaubte Hilfe im Wahlkampf und andere Verstöße: Der Abgeordneten Angelika Niebler (CSU) wird vorgeworfen, Regeln gebrochen und Gelder missbraucht zu haben. Die Europäische Staatsanwaltschaft will deswegen gegen die Konservative ermitteln. Der zuständige Ausschuss (JURI) hat sich jedoch geweigert, die Immunität der CSU-Co-Vorsitzenden aufzuheben. Seitdem wird im Europaparlament über den Fall Niebler gestritten.  

Immunität ist ein Schutzschild der Demokratie. Sie soll verhindern, dass Abgeordnete durch politische Gegner juristisch verfolgt und Abstimmungen beeinflusst werden. Die Immunität für Europaabgeordnete ist klar geregelt und begrenzt: Strafverfolgung ist möglich, wenn das Parlament zustimmt. So werden Abgeordnete vor Willkür geschützt, ohne völlige Straflosigkeit zu garantieren.

Nieblers Verteidiger argumentieren, der verursachte Schaden sei gering, die Zeugin sei befangen und der Antrag der Staatsanwaltschaft nicht substanziell genug. Deswegen hebe man die Immunität nicht auf. Die Europäische Staatsanwaltschaft kann jedoch erst ermitteln, nachdem die Immunität eines/r Abgeordneten aufgehoben wurde. Am Dienstag wird im Plenum in Straßburg über den Fall Niebler abgestimmt.

 

Daniel Freund, Anti-Korruptions- und Rechtsstaatlichkeits-Experte der Grünen im Europaparlament:

“Es ist unerhört, dass im Fall Niebler die Arbeit der Europäischen Staatsanwaltschaft behindert wird. Das Europaparlament sendet damit ein fatales Signal: Man misstraut den deutsch-europäischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die in diesem Fall tätig sind. Wir sollten die Staatsanwälte ihren Job tun lassen. Alles andere beschädigt das Vertrauen in die europäische Rechtsstaatlichkeit.”