Transparenz 14.06.2020

Der Fall Philipp Amthor verdeutlicht Reformbedarf im Bundestag bei Lobbying, Nebenjobs, Reisen

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor hat laut einem Bericht des Spiegel die Interessen der Firma “Augustus Intelligence” vertreten. Amthor hat für Augustus einen Brief an Wirtschaftsminister Altmaier (ebenfalls CDU) und mindestens zwei Treffen mit einem Staatssekretär organisiert. Für die erfolgreiche Interessenvertretung erhielt Amthor Aktienoptionen und einen Direktorenposten.

Anders als ein Gehalt sind Aktienoptionen laut Bundestagsverwaltung bisher nicht anzeigepflichtig, obwohl sie bei steigenden Aktienkursen viel Geld wert sein können. Amthor antwortet bisher nicht, von wem und wie seine Luxus-Reisen mit den Augustus-Managern nach St Moritz, Korsika und New York bezahlt wurden.

Bundestag Schlusslicht bei Korruptionsbekämpfung und Transparenz

Der Fall Amthor offenbart gleichzeitig die eklatanten, systemischen Mängel im Bundestag bei Lobbytransparenz, Nebentätigkeiten und Korruptionsbekämpfung. Die Experten der Staatengruppe gegen Korruption beim Europarat (GRECO) bemängeln regelmäßig die Anfälligkeit des deutschen Parlaments für dubiose Einflußnahme durch Interessenvertreter. Empfehlungen werden – anders als in anderen nationalen Parlamenten und im Europaparlament – seit Jahren nicht umgesetzt.

– Lobbytransparenz: Im Bundestag gibt es kein Lobbyregister. Im Europäischen Parlament müssen sich Lobbyorganisationen in ein Register eintragen, um Zugang zum Europäischen Parlament zu erhalten. Europaabgeordnete sind verpflichtet Lobbytreffen zu veröffentlichen, wenn sie Gesetze und Entscheidungen verhandeln. Alle weiteren Treffen sollten ebenfalls veröffentlicht werden.

– Nebentätigkeiten für Lobby-Organisationen sind wie im Bundestag auch im Europaparlament meldepflichtig. (Bezahlte) Lobbyarbeit ist Europaabgeordneten hingegen verboten. Dieses Verbot wurde aufgrund einer Initiative von Grünen und Sozialdemokraten umgesetzt. Im Bundestag ist das nicht der Fall. Abgeordnete in zehn Bundesländern unterliegen einem ausdrücklichen Verbot der bezahlten Lobbyarbeit, allerdings meist eng gefasst auf Entscheidungen innerhalb des Parlaments, nicht in Bezug auf alle Institutionen wie im Europaparlament.

– Einladungen zu bezahlten Reisen und geldwerte Vorteile: Einladungen durch Dritte müssen im Europäischen Parlament gemeldet und veröffentlicht werden. Das gilt vor allem dann, wenn dem Abgeordneten durch bezahlte Flüge oder Hotelübernachtungen geldwerte Vorteile entstanden sind. Im Bundestag ist das nicht der Fall.

– unabhängige Überwachung: Wie im Bundestag entscheidet der Parlamentspräsident ob Regeln verletzt wurden und dies sanktioniert wird. Für die Überwachung stehen wenige Mitarbeiter der Parlamentsverwaltung zur Verfügung. Kommissionspräsidentin von der Leyen hat der Grünen Europafraktion die Einrichtung einer Ethik-Behörde versprochen, die künftig unabhängig die Regeln überwachen soll. Ein Vorbild für eine solche unabhängige Behörde besteht bereits in Frankreich. Französische Abgeordnete müssen der Behörde nicht nur ihre Nebeneinkünfte, sondern auch ihr Vermögen und ihre Schulden offenlegen.

Daniel Freund, designierter Berichterstatter des Europaparlaments für die Stärkung von Transparenz und Integrität in den EU Institutionen durch die Schaffung einer EU-Ethikbehörde, kommentiert:

“Der Fall Philipp Amthor offenbart die Anfälligkeit des Bundestags für die intransparente Einflussnahme auf Gesetze und Entscheidungen. Die schwachen Regeln sind dringend reformbedürftig – vor allem dort, wo es um Lobbying, Nebenjobs und Reisen geht. Unsere Demokratie darf nicht käuflich sein. Deutschland hängt hier im Europäischen Vergleich Jahre hinterher. CDU und CSU müssen endliche ihre Blockade zum Beispiel beim Lobbyregister aufgeben. 

Eine Veröffentlichung von Lobbytreffen – wie die Europäischen Institution sie vormachen – hätte Amthors Aktivitäten früher offengelegt und damit vielleicht verhindert. Dass Volksvertreter im Nebenjob Lobbyisten sind darf nicht sein und ist im Europäischen Parlament richtigerweise verboten. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass gewählte Parlamentarier durch verdeckte Zahlungen, Geschenke oder Einladungen käuflich wären. Deshalb sollten Geschenke und Luxusreisen meldepflichtig sein oder ganz verboten werden. Korruption und Intransparenz zerstören das Vertrauen der Bürger*innen in die Politik. Unabhängig überwachte klare Regeln können Vertrauen stärken.”

 

HINTERGRUND: Die Regeln des Europaparlaments

Hintergrund: Lobbyarbeiten in deutschen Landtagen: